Zuschuss

Förderung von Jugendvereinen

Finanzielle Unterstützung von Jugendvereinen in Burgenland für Freizeitgestaltung, Verkehrserziehung und Suchtprävention. Anträge jederzeit möglich.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Diese Förderung dient der burgenländischen Jugend zur finanziellen Unterstützung auf dem Gebiet der Freizeitgestaltung (Jugendorganisationen, Verkehrserziehung, Suchtprävention etc.).

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schriftliches Förderansuchen
  • Detaillierte Darstellung des Projekts
  • Finanzierungsplan
  • Persönliche und sachliche Förderungswürdigkeit gemäß §§ 1 und 2 des Bgld. JFG 2007

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag

Beschreibung

Die Förderung von Jugendvereinen im Burgenland bietet gemeinnützigen Interessenverbänden und Vereinen eine kontinuierlich verfügbare finanzielle Unterstützung, um das Angebot für Kinder und Jugendliche zu erweitern. Schwerpunktmäßig kommen Projekte in der Freizeitgestaltung, Verkehrserziehung sowie Suchtprävention zum Tragen. Als direkte Zuschüsse ermöglichen die Mittel die Umsetzung von Workshops, Fahrtrainings und Präventionsveranstaltungen, die auf eine nachhaltige Stärkung des sozialen Zusammenhalts und den verantwortungsbewussten Umgang im öffentlichen Raum abzielen. Anträge können jederzeit gestellt werden, sodass Vereine ihre Vorhaben flexibel und zeitnah realisieren können.

Förderberechtigt sind Interessenverbände oder sonstige gemeinnützige Vereine mit Sitz im Burgenland, die ihre Förderwürdigkeit durch ein schriftliches Ansuchen nachweisen. Voraussetzung ist eine detaillierte Projektbeschreibung inklusive Finanzierungsplan sowie der Nachweis persönlicher und sachlicher Förderungswürdigkeit gemäß den §§ 1 und 2 des Burgenländischen Jugendförderungsgesetzes 2007. Ein ausgefüllter Förderantrag ist als einzureichendes Dokument beizulegen. Für interessierte Antragstellende bietet das Amt der Burgenländischen Landesregierung eine kompetente Anlaufstelle zur Abwicklung und Beratung. Durch die offene Fristgestaltung bleiben Vereine in der Planung unabhängig und können ihre Ideen zur Jugendförderung im Burgenland langfristig und zielgerichtet verwirklichen.

Antrag starten →