Zuschuss

Förderung von Kindergruppen

Förderung von Kindergruppen in Tirol mit finanzieller Unterstützung pro Kind und Monat. Einreichungen erfolgen zweimal jährlich (20. Juni und 20. November). Gültig ab 16.08.2023, unbefristet.

Kinder und Jugendliche Bildung

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
16.08.2023
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol
Fördersumme: 4 € pro Kind/Monat bis 40 Wochenstunden, 1 € pro Kind/Monat für 41–50 Wochenstunden; bei Kindern unter 2,5 Jahren bis...
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung elementarpädagogischer Kindergruppen zur Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern ab dem 1. Lebensjahr bis zum Eintritt in den Kindergarten.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Angebot muss der Allgemeinheit zugänglich sein und von einem Verein, einer Körperschaft öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Organisation getragen werden
  • Vorlage einer Risikoanalyse gemäß § 17 Abs. 1 lit. a Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz
  • Einrichtung muss seit dem 01.11.2011 bestehen und Antrag einbringen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vollständig ausgefülltes Abrechnungsformular des Landes Tirol
  2. Risikoanalyse gemäß Richtlinie

Beschreibung

Förderziel und Förderumfang
Seit dem 16. August 2023 unterstützt das Land Tirol unbefristet elementarpädagogische Kindergruppen, die Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern ab dem ersten Lebensjahr bis zum Eintritt in den Kindergarten anbieten. Antragsberechtigt sind Träger:innen aus Vereinen, Körperschaften öffentlichen Rechts oder gemeinnützigen Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Finanzierung erfolgt als monatlicher Zuschuss pro Kind: bis zu 4 € für Ganztagsbetreuung bis 40 Wochenstunden, 1 € für die Stunden 41–50, eine Erhöhung um 50 % für unter 2,5-Jährige sowie eine Mittagstischpauschale von 40 € pro Kind. Die Mittel werden zweimal jährlich nach Budgetverfügbarkeit rückwirkend abgerechnet und bieten Planungssicherheit für langfristig angelegte Betreuungsangebote.

Voraussetzungen und Fristen
Die geförderten Kindergruppen müssen seit dem 1. November 2011 bestehen, öffentlich zugänglich sein und eine Risikoanalyse gemäß Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz vorlegen. Für die Abrechnung ist das vollständig ausgefüllte Abrechnungsformular des Landes zusammen mit der aktuellen Risikoanalyse einzureichen. Die Einreichtermine sind der 20. Juni für die erste und der 20. November für die zweite Halbjahresabrechnung eines Kalenderjahres. Eine fristgerechte Antragstellung ist unerlässlich, da Fördermittel auf Basis der übermittelten Besucherfrequenzen berechnet und bei Abweichungen zurückgefordert werden können. Durch diese gezielte Förderung werden elementarpädagogische Qualitätsstandards weiterentwickelt und bedarfsgerechte Betreuungsstrukturen in ganz Tirol gestärkt.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.