Förderung von Kindergruppen
Förderung von Kindergruppen in Tirol mit finanzieller Unterstützung pro Kind und Monat. Einreichungen erfolgen zweimal jährlich (20. Juni und 20. November). Gültig ab 16.08.2023, unbefristet.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung elementarpädagogischer Kindergruppen zur Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern ab dem 1. Lebensjahr bis zum Eintritt in den Kindergarten.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Angebot muss der Allgemeinheit zugänglich sein und von einem Verein, einer Körperschaft öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Organisation getragen werden
- Vorlage einer Risikoanalyse gemäß § 17 Abs. 1 lit. a Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz
- Einrichtung muss seit dem 01.11.2011 bestehen und Antrag einbringen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Abrechnungsformular des Landes Tirol
- Risikoanalyse gemäß Richtlinie
Beschreibung
Förderziel und Förderumfang
Seit dem 16. August 2023 unterstützt das Land Tirol unbefristet elementarpädagogische Kindergruppen, die Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern ab dem ersten Lebensjahr bis zum Eintritt in den Kindergarten anbieten. Antragsberechtigt sind Träger:innen aus Vereinen, Körperschaften öffentlichen Rechts oder gemeinnützigen Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Finanzierung erfolgt als monatlicher Zuschuss pro Kind: bis zu 4 € für Ganztagsbetreuung bis 40 Wochenstunden, 1 € für die Stunden 41–50, eine Erhöhung um 50 % für unter 2,5-Jährige sowie eine Mittagstischpauschale von 40 € pro Kind. Die Mittel werden zweimal jährlich nach Budgetverfügbarkeit rückwirkend abgerechnet und bieten Planungssicherheit für langfristig angelegte Betreuungsangebote.
Voraussetzungen und Fristen
Die geförderten Kindergruppen müssen seit dem 1. November 2011 bestehen, öffentlich zugänglich sein und eine Risikoanalyse gemäß Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz vorlegen. Für die Abrechnung ist das vollständig ausgefüllte Abrechnungsformular des Landes zusammen mit der aktuellen Risikoanalyse einzureichen. Die Einreichtermine sind der 20. Juni für die erste und der 20. November für die zweite Halbjahresabrechnung eines Kalenderjahres. Eine fristgerechte Antragstellung ist unerlässlich, da Fördermittel auf Basis der übermittelten Besucherfrequenzen berechnet und bei Abweichungen zurückgefordert werden können. Durch diese gezielte Förderung werden elementarpädagogische Qualitätsstandards weiterentwickelt und bedarfsgerechte Betreuungsstrukturen in ganz Tirol gestärkt.
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