Förderung von Kirchen, Vereinen und sonstigen Aktivitäten
Förderung für Kirchen, Vereine und sonstige Gruppen in Burgenland für kulturelle, sportliche, kirchliche, touristische und kommunale Aktivitäten. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Diese Förderung dient Vereinen, Einzelpersonen und Aktionsgruppen ohne Vereinshintergrund für kulturelle, sportliche, kirchliche, touristische und sonstige kommunale Aktivitäten.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
- Sonstige
Zuwendungsvoraussetzungen
- Förderantrag inklusive einer detaillierten Projektbeschreibung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
Beschreibung
Mit regionalem Fokus auf das Burgenland unterstützt das Land Burgenland Vereine, Interessenverbände, Privatpersonen sowie sonstige Aktionsgruppen bei der Umsetzung kultureller, sportlicher, kirchlicher, touristischer und kommunaler Vorhaben. Die Förderung umfasst die Themenfelder Kultur, Sport, Regionalförderung, Kultur & Medien sowie Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung und stellt als Zuschuss fortlaufend bereitstehende Mittel zur Verfügung. Anträge können jederzeit eingereicht werden, was eine flexible Budgetplanung ermöglicht, etwa für die Anschaffung von Sportgeräten, kirchliche Renovierungsarbeiten, Dorfkernbelebung, medienpädagogische Workshops oder touristische Initiativen. Gefördert werden sowohl einmalige Projektkosten als auch Investitionen in Infrastruktur, wodurch regionale Identität und touristische Attraktivität gleichermaßen gestärkt werden.
Das Programm verfolgt das Ziel, zivilgesellschaftliches Engagement zu beflügeln und die regionale Entwicklung nachhaltig zu fördern. Als Zuwendungsvoraussetzungen gelten Förderantrag inklusive detaillierter Projektbeschreibung; zur Bewerbung genügt die Einreichung dieses Dokuments. Benötigte Unterlagen umfassen den vollständig ausgefüllten Förderantrag. Die direkte Förderart wird als Zuschuss ohne Rückzahlungsverpflichtung vergeben. Die Bearbeitung erfolgt auf Basis einer Einzelentscheidung des Landes (Referenznummer 1016906) durch das Amt der Burgenländischen Landesregierung mit rund 2.000 Mitarbeiter:innen, wodurch eine zügige Abwicklung garantiert ist. Seit dem 01.01.2014 ist die Frist unbefristet geöffnet, Anträge können jederzeit eingereicht werden. Mit dieser Initiative werden lokale Akteur:innen und Einzelprojekte nachhaltig unterstützt und ein lebendiges Miteinander im ländlichen Raum geschaffen.
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