Förderung von KlimaGebäude.NRW innerhalb von KlimaQuartier.NRW
Förderung klimagerechter Neubau- und Bestandsgebäude in Nordrhein-Westfalen mit Festbeträgen bis zu 3.500 € je Wohneinheit (EFH, DH, RH) bzw. 2.500 € (MFH) und Bonus für zusätzliche CO₂-Einsparungen. Online-Anträge bis 30.06.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung klimagerechter Neubau- und Bestandsgebäude innerhalb von Landesprojekten zur Erreichung hoher Energieeffizienzstandards und Reduktion der CO₂-Emissionen.
Förderfähige Ausgaben
- Planungs- und Baukosten
- Nachweisführung (CO₂-Berechnung, Luftdichtigkeitsmessung)
- Monitoring und Verbrauchsdatenerfassung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Energetische Anforderungen an den Standard "KlimaGebäude.NRW"
- Kumulierung mit Bundesförderung für effiziente Gebäude bis maximal 60 % Gesamtförderquote
- Nachweis durch bauvorlageberechtigten nach DIN V 18599:2018-09 und gesonderte CO₂-Berechnung
- Vorlage von Bauzeichnungen (Maßstab 1:100) und Lageplan
- Verbrauchsdatenerfassung und Monitoring im Rahmen des Landesprojekts
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online-Antragsformular
- PIN-Code-Bestätigung
- Bauzeichnungen im Maßstab 1:100
- Lageplan des Gebäudes
- Nachweis der CO₂-Berechnung
- Bauvorlageberechtigten-Bescheinigung
Beschreibung
Die Förderung „KlimaGebäude.NRW innerhalb von KlimaQuartier.NRW“ unterstützt klimagerechte Neubau- und Bestandsgebäude in Nordrhein-Westfalen. Antragsteller:innen können Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen sein, die eine Sanierung oder einen Neubau mit hohem Wärmeschutzstandard planen. Pro Wohneinheit eines Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhauses werden bis zu 3 500 € Festbetrag gewährt; bei Mehrfamilienhäusern bis zu 2 500 €. Ein zusätzlicher Bonus von 300 € je Wohneinheit und je Kilogramm CO₂-Einsparung pro m² und Jahr ist möglich, maximal jedoch 1 500 € je Einheit. Die Antragstellung erfolgt online bis zum 30. Juni 2027 über das Förderportal.NRW. Eine Kombination mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist bis zu einer Gesamtförderquote von 60 % zulässig. Die Fördermittel werden als Zuschuss gewährt und müssen binnen zweier Monate nach Auszahlung zweckgebunden verwendet werden.
Voraussetzung ist der Nachweis der energetischen Anforderungen nach dem Standard „KlimaGebäude.NRW“ durch bauvorlageberechtigte Expert:innen gemäß DIN V 18599:2018-09 sowie die Durchführung einer CO₂-Berechnung und Luftdichtheitsmessung (n50 ≤ 1 h⁻¹). Bauzeichnungen im Maßstab 1 : 100 und ein Lageplan sind einzureichen. Förderungskosten umfassen Planungs- und Bauleistungen, Nachweisführung (CO₂-Berechnung, Luftdichtigkeitsmessung) sowie Monitoring und Verbrauchsdatenerfassung. Im Rahmen des Landesprojekts sind zugleich Verbrauchsdatenerfassung und Monitoring durchzuführen. Nach positiver Prüfung erhalten die Antragsteller:innen einen Zuwendungsbescheid, mit dem die Maßnahme beauftragt werden darf; der Verwendungsnachweis ist elektronisch einzureichen. Dieses Programm leistet einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von CO₂-Emissionen und zur Erreichung hoher Energieeffizienzstandards in Wohngebäuden in NRW.
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