Förderung von kommunalen Konzepten für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
Förderung von externen Standortkonzepten für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur in nordrhein-westfälischen Kommunen. Anträge können bis zum 30.06.2027 im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Standortkonzepten durch externe Beraterinnen und Berater zur Planung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Kommunen, einschließlich Bedarfsermittlung, Identifizierung geeigneter Flächen, Netzanbindung, Erreichbarkeits- und Zugänglichkeitsanalyse sowie juristische Klärung.
Förderfähige Ausgaben
- Externe Beraterleistungen
- Kosten für Bedarfsermittlung, Standortanalysen und juristische Beratungen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kommunen, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach GkG NRW und kommunale Betriebe ohne wirtschaftliche Tätigkeit
- Beraterinnen und Berater müssen neutral und unabhängig sein und Referenzen im Bereich Ladeinfrastruktur oder vergleichbaren Projekten der letzten zwei Jahre nachweisen
- Antragsberechtigte dürfen nach Verwertung der Konzeptergebnisse keine eigene wirtschaftliche Tätigkeit im Bereich Ladeinfrastruktur aufnehmen
- Pro Antragsberechtigtem ist grundsätzlich ein Konzept pro Kalenderjahr förderfähig
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kostenvoranschlag / Angebot
- Weitere Unterlagen laut Antragsformular
Beschreibung
Die Bezirksregierung Arnsberg unterstützt nordrhein-westfälische Kommunen, Gemeindeverbände, Zweckverbände nach dem GkG NRW sowie kommunale Betriebe ohne wirtschaftliche Tätigkeit bei der Erstellung extern erarbeiteter Standortkonzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Ziel dieser Zuschussförderung ist die umfassende Planung: von der Bedarfsermittlung und Identifizierung geeigneter Flächen über die Analyse der Netzanbindung und Integration erneuerbarer Energien bis hin zu Erreichbarkeits- und Zugänglichkeitsprüfungen sowie juristischen Fragestellungen. Anträge können bis zum 30. Juni 2027 gestellt werden, solange Haushaltsmittel verfügbar sind. Pro Antragsteller:in ist grundsätzlich ein Konzept pro Kalenderjahr förderfähig. Neutral und unabhängig arbeitende Berater:innen mit nachgewiesenen Referenzen im Bereich Ladeinfrastruktur oder vergleichbaren Projekten der letzten zwei Jahre sind förderfähig.
Gefördert werden externe Beratungsleistungen sowie Ausgaben für Bedarfsermittlung, Standortanalysen und juristische Beratungen in einer Förderquote von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 70.000 € pro Konzept. Die Antragstellung erfolgt vollständig digital über das Antragsformular; einzureichen sind ein Kostenvoranschlag oder Angebot sowie die im Formular geforderten Unterlagen. Nach positiver Prüfung ergeht der Zuwendungsbescheid, woraufhin die Umsetzung beauftragt werden kann. Abschließend wird nach Einreichung des Verwendungsnachweises die Auszahlung vorgenommen. Diese Förderung trägt dazu bei, den Ausbau einer leistungsfähigen, öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur systematisch und rechtssicher zu planen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung von Elektromobilität und Klimaschutz in Städten und Regionen Nordrhein-Westfalens.
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