Zuschuss

Förderung von Kriegsopfern und Angehörigen

Förderung bedürftiger, in Vorarlberg wohnhafter Kriegsopfer und deren Angehöriger mit pauschaliertem Unterstützungsbeitrag, Erholungsurlaub und Sonderanschaffungen. Anträge unbefristet möglich.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2021
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg

Förderziel

Verbesserung der Lage bedürftiger, in Vorarlberg wohnhafter Kriegsopfer und deren Angehörigen durch finanzielle Unterstützung, Erholungsurlaub und notwendige Sonderanschaffungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Pauschalierter Unterstützungsbeitrag
  • Erholungsurlaub
  • Sonderanschaffungen (z. B. Hörgeräte, Sehbehelfe, Gehhilfen, Zahnersatz)

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz in Vorarlberg
  • Versorgungsberechtigung nach den bundesgesetzlichen Vorschriften über die Kriegsopferversorgung
  • Nachweis der Bedürftigkeit anhand des Nettoeinkommens

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragstellung
  2. Einkommensnachweis
  3. Rechnungslegung

Beschreibung

Die Förderung von Kriegsopfer:innen und deren Angehörigen in Vorarlberg richtet sich an Privatpersonen mit Anspruch auf bundesgesetzliche Kriegsopferversorgung, die aufgrund ihres Nettoeinkommens als bedürftig gelten und ihren Wohnsitz in Vorarlberg nachweisen. Ziel dieser unbefristeten Zuschussinitiative ist die spürbare Verbesserung der Lebenssituation durch drei zentrale Bausteine: einen pauschalierten Unterstützungsbeitrag, einen finanzierten Erholungsurlaub sowie die Anschaffung wichtiger Hilfsmittel. Zu den förderfähigen Sonderausgaben zählen insbesondere Hörgeräte, Sehbehelfe, Gehhilfen und Zahn­ersatz, um individuell bedarfsgerechte Unterstützung zu gewährleisten. Eine formlose Antragstellung ist jederzeit möglich, wobei Nachweise über Einkommen und Rechnungen einzureichen sind.

Die Abwicklung erfolgt durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Finanzangelegenheiten (IIIa), das eine jährliche Pauschalzahlung sowie Erholungsurlaube zwischen vier Tagen und zwei Wochen ganztags bezuschusst. Die Höhe der Förderbeiträge richtet sich nach definierten Nettoeinkommensstufen und wird regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst. Einreichungen zu pauschaliertem Beitrag, Sonderanschaffungen und Urlaubskosten müssen in schriftlicher Form vorgelegt werden; Fristen zwischen Rechnungserhalt und Antrag variieren je nach Förderart. Dieses Programm unterstützt Kriegsopfer:innen und deren im Land wohnhaften Angehörige nachhaltig dabei, physische Einschränkungen zu mildern und soziale Teilhabe zu stärken.

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