Zuschuss

Förderung von kulturellen Aktivitäten

Förderung von kulturellen Aktivitäten in Burgenland für Vereine, Einzelpersonen und Kirchen. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Burgenland

Förderziel

Unterstützung von Vereinen, Einzelpersonen und Kirchen für ihre kulturellen Aktivitäten.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Förderantrag
  • Burgenlandbezug

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag

Beschreibung

Die Förderung von kulturellen Aktivitäten im Burgenland richtet sich an Vereine, Interessenverbände, sonstige gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und Privatpersonen sowie kirchliche Institutionen mit Bezug zum Bundesland. Als unbefristeter Zuschuss stehen finanzielle Mittel zur Verfügung, um vielfältige Kulturprojekte zu realisieren und langfristig die kulturelle Vielfalt zu stärken. Anträge können jederzeit eingereicht werden, wodurch Initiativen aller Größenordnungen von einer flexiblen Planungsgrundlage profitieren. Die Landesverwaltung des Burgenlands übernimmt dabei die Prüfung der Anträge auf Basis einer Einzelentscheidung.

Das Förderziel liegt in der gezielten Unterstützung von kulturellen Aktivitäten, die das soziale Miteinander fördern und regionale Identität lebendig halten. Voraussetzung für den Erhalt der Zuwendung ist ein gültiger Förderantrag und der Nachweis eines klaren Burgenlandbezugs. Zur Antragstellung wird einzig das ausgefüllte Formular benötigt, das beim Amt der Burgenländischen Landesregierung eingereicht wird. Nach positiver Bewilligung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses unter Vorlage von Originalbelegen (Rechnungen und Zahlungsbestätigungen), die den zweckentsprechenden Einsatz der Mittel belegen. Durch dieses unkomplizierte und fortlaufende Verfahren erhalten kulturinteressierte Akteur:innen im Burgenland eine verlässliche Unterstützung für ihre künstlerischen und gemeinnützigen Vorhaben.

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