Zuschuss

Förderung von kulturellen Veranstaltungen

Förderung von kulturellen Veranstaltungen in Oberösterreich für Landesausstellungen, Rahmenveranstaltungen und Landessonderausstellungen. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.04.2016
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich

Förderziel

Das Programm bezweckt die Unterstützung der Restaurierung, Sanierung und Errichtung kulturgeschichtlich bedeutsamer Objekte sowie die Konzeption und Umsetzung von kulturellen und kulturtouristischen Veranstaltungen im Rahmen von Landesausstellungen und Landessonderausstellungen im Land Oberösterreich.

Förderfähige Ausgaben

  • Baumaßnahmen (Restaurierung, Sanierung, Errichtung)
  • Konzeption und Umsetzung von kulturellen Veranstaltungen
  • Personalkosten
  • Sachkosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Übereinstimmung mit dem Oö. Kulturleitbild
  • Einhaltung des Oö. Kulturförderungsgesetzes
  • Beachtung der Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich
  • Beachtung der Allgemeinen Fördergrundsätze der Abteilung Kultur
  • Erfüllung der spezifischen Förderschienenkriterien

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Förderformular
  2. Detaillierte Projektbeschreibung
  3. Kostenkalkulation und schlüssiger Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Originalität des Themas
  • Nachnutzung/Nachhaltigkeit
  • Touristische Impulse
  • Regionalpolitische Wirkung
  • Erhaltung und Dokumentation von Kulturgut

Beschreibung

Das Programm „Förderung von kulturellen Veranstaltungen“ in Oberösterreich unterstützt private und öffentliche Träger:innen, Unternehmen, Vereine sowie Kulturschaffende bei der Realisierung von Landesausstellungen, Rahmenveranstaltungen und Landessonderausstellungen. Ganzjährig antragsberechtigt, können Förderanträge jederzeit eingereicht werden. Ziel ist die denkmalpflegerische Restaurierung, Sanierung und Errichtung kulturgeschichtlich bedeutsamer Objekte sowie die Konzeption und Umsetzung von kulturellen und kulturtouristischen Veranstaltungen. Gefördert werden sowohl bauliche Maßnahmen als auch Personalkosten, Sachkosten sowie sämtliche Aufwendungen für die Veranstaltungsplanung und -durchführung.

Für eine Zuwendung ist die Übereinstimmung mit dem oberösterreichischen Kulturleitbild, dem Oö. Kulturförderungsgesetz sowie den Allgemeinen Förderungsrichtlinien und Fördergrundsätzen der Abteilung Kultur notwendig. Ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Förderformular, eine detaillierte Projektbeschreibung sowie eine nachvollziehbare Kostenkalkulation und ein schlüssiger Finanzierungsplan bilden die Basis für den Antrag. Die Expert:innenjury bewertet die Projekte nach Originalität des Themas, Nachnutzung und Nachhaltigkeit, touristischen Impulsen, regionalpolitischer Wirkung sowie Erhaltung und Dokumentation von Kulturgut. Die Förderung erfolgt als direkter Zuschuss und ergänzt bestehende Finanzierungsquellen subsidiär. Mit der Initiative trägt das Land Oberösterreich zur Stärkung der regionalen Kulturinfrastruktur, zur Belebung des Kulturtourismus und zur Sicherung wertvollen Kulturerbes bei und lädt Interessierte ein, ihre Ideen und Projekte entlang dieser Förderkriterien einzureichen.

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