Förderung von Kunst und Kultur in Hessen
Wenn Sie als Kultureinrichtung oder als Künstlerin bzw. Künstler unterschiedlichster Sparten Kunst- oder Kulturprojekte umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Hessen unterstützt kulturelle Einrichtungen, Kulturinitiativen und Kulturschaffende bei der Umsetzung künstlerischer und kultureller Vorhaben. Damit sollen vielfältige Projekte in den Bereichen Museen, Theater, Film, Literatur, kulturelle Bildung, Soziokultur, regionale und internationale Kulturförderung sowie Musik realisiert werden.
Förderfähige Ausgaben
- Festbetragsfinanzierung
- Sachausgabenpauschale
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Immobilien
- Rückwirkende Kosten
- Schuldenausgleich
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kultureinrichtungen, Kulturinitiativen und Kulturschaffende in Hessen
- Schriftlicher Antrag mit präziser Projektbeschreibung
- Nachvollziehbare Kalkulation, insbesondere bei ehrenamtlichen Tätigkeiten
- Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen mindestens 10 Wochen vor Projektbeginn
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Verwendungsnachweis
Bewertungskriterien
- Notwendigkeit der Förderung
- Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben
- Wirtschaftlichkeit anhand des Kosten- und Finanzierungsplans
Beschreibung
Das Förderprogramm "Förderung von Kunst und Kultur in Hessen" unterstützt kulturelle Einrichtungen, Kulturinitiativen und Kulturschaffende aus unterschiedlichen Sparten bei der Realisierung innovativer künstlerischer und kultureller Projekte. Die Zuwendungen in Form von Zuschüssen fördern Vorhaben in vielfältigen Bereichen wie Museen, Theater, Film, Literatur, kultureller Bildung, Soziokultur, regionaler sowie internationaler Kulturförderung und Musik. Gefördert werden sowohl gemeinnützige Organisationen als auch Unternehmen, die in Hessen ansässig sind. Die Initiative legt dabei besonderen Wert auf eine transparente Projektbeschreibung, eine nachvollziehbare Kalkulation – auch bei ehrenamtlichen Tätigkeiten – und verlangt die fristgerechte Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen, die mindestens 10 Wochen vor Projektbeginn vorliegen müssen.
Im Rahmen des Programms kann ein Zuschuss bis zu 10.000 € in Anspruch genommen werden, wobei bislang eine Förderquote von 50% gewährt wird. Dies ermöglicht es den Antragstellenden, die finanzielle Lücke bei der Realisierung ihrer Vorhaben zu schließen. Neben der Festbetragsfinanzierung können zusätzlich Sachausgabenpauschalen in Höhe von 5% der zuwendungsfähigen Ausgaben berücksichtigt werden – stets unter Einhaltung der vorgegebenen Förderbedingungen. Die Bewertung der Anträge orientiert sich an Kriterien wie der Notwendigkeit der Förderung, der Vollständigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit des Kosten- und Finanzierungsplans. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass nur Projekte mit einem anerkennenswerten Landesinteresse in die engere Auswahl kommen.
Die Förderung dient als Impuls für die kulturelle Vielfalt und Kreativität in Hessen und unterstützt Projekte in einem breiten Spektrum künstlerischer Disziplinen. Durch eine gezielte Investition in kulturelle Infrastruktur und innovatives künstlerisches Schaffen fördert das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur die regionale sowie internationale Zusammenarbeit und ermöglicht einem breiten Teilnehmer:innenkreis den Zugang zu hochwertigen kulturellen Ressourcen. Interessierte Antragssteller:innen profitieren von einem strukturierten Förderverfahren, das auf umfassender Dokumentation, präziser Projektplanung und klaren finanziellen Richtlinien beruht. Insgesamt trägt die Förderung maßgeblich zur Stärkung der kulturellen Landschaft Hessens bei und bietet den Wegbereiter:innen vielfältiger Projekte die nötige finanzielle Unterstützung, um ihre visionären Ideen in die Tat umzusetzen.
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