Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Sachsen-Anhalt
Zuschüsse für den Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Sachsen-Anhalt. Gefördert werden Investitionen in Ladestationen inklusive Netzanschluss und Tiefbauarbeiten.
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Förderkriterien
Förderziel
Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Land Sachsen-Anhalt durch finanzielle Förderung von Planung, Installation und Vernetzung öffentlicher und gewerblicher Ladestationen.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Ladestationen (AC/DC)
- Netzanschluss- und Tiefbauarbeiten
- Planungs- und Genehmigungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Betriebs- und Energiekosten
- Rückwirkende Ausgaben vor Zuwendungsbescheid
- Verwaltungspauschalen außerhalb der Dokumentationsnachweise
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebs- oder Sitzadresse in Sachsen-Anhalt
- Vorlage technischer Unterlagen zur Ladeeinrichtung
- Nachweis von Kostenvoranschlägen und Fachunternehmerangeboten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Kostenvoranschläge
- Lageplan und Netzanschlussbestätigung
- Nachweis zur Rechtsform
Bewertungskriterien
- Zahl der geplanten Ladepunkte
- Zielgruppen- und Nutzerkonzept
- Innovations- und Netzwerkfähigkeit
Beschreibung
Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Sachsen-Anhalt unterstützt kommunale Einrichtungen, Energieversorger, kleine und mittlere Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen beim Aufbau öffentlich zugänglicher Ladestationen. Das Programm fördert Investitionen in AC- und DC-Ladepunkte einschließlich Netzanschluss- und Tiefbauarbeiten sowie Planungs- und Genehmigungskosten. Mit einer Förderquote von 40 % bis 60 % können Antragstellende pro Ladepunkt bis zu 50.000 € abrufen. Voraussetzungen sind ein Betriebs- oder Sitzadresse in Sachsen-Anhalt, technische Unterlagen zur Ladeeinrichtung sowie Nachweise von Kostenvoranschlägen und qualifizierten Fachunternehmerangeboten. Antragseinreichung erfolgt über ein standardisiertes Antragsformular nebst Lageplan, Netzanschlussbestätigung und Nachweis zur Rechtsform. Nicht förderfähig sind Betriebskosten, rückwirkende Ausgaben vor Zuwendungsbescheid und pauschale Verwaltungskosten ohne Dokumentationsnachweis.
Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt verfolgt mit dieser Initiative das Ziel, das Ladenetzwerk zu verdichten und die Nutzerfreundlichkeit der Elektromobilität im gesamten Land zu steigern. Bewertet werden Projekte nach Anzahl geplanter Ladepunkte, Zielgruppen- und Nutzerkonzept sowie Innovations- und Netzwerkfähigkeit. Durch die finanzielle Unterstützung wird sowohl die technische Umsetzung als auch die digitale Vernetzung öffentlich und gewerblich genutzter Ladeinfrastruktur nachhaltig gefördert. Das Programm leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Energieeffizienz, zum Klimaschutz und zur Modernisierung der regionalen Verkehrsinfrastruktur.
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