Zuschuss

Förderung von Lärmschutzmaßnahmen

Förderung von Lärmschutzmaßnahmen an Landesstraßen in der Steiermark: Einbau von Lärmschutzfenstern und Errichtung von Lärmschutzwänden im Selbstbau für Hauptwohnsitze mit mindestens 10 Jahren Bestandszeit. Anträge jederzeit möglich.

Infrastruktur Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
26.07.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Fördersumme: 10.000 € pro Wohneinheit
Förderquote: 50% - 100%

Förderziel

Förderung von Lärmschutzmaßnahmen an Wohngebäuden entlang von Landesstraßen in der Steiermark zur Verbesserung des Wohnkomforts und zum Schutz der Gesundheit durch Reduktion der Lärmbelastung.

Förderfähige Ausgaben

  • Lärmschutzfenster
  • Lärmschutztüren
  • Schalldämmlüfter
  • Lärmschutzwände

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Fassadenadaptierung über Pauschale hinaus
  • Kosten für Stromanschluss motorischer Lüfter
  • Innenraumsanierung
  • Gebühren und Nebenkosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnobjekt an Landesstraße
  • Überschreitung der Immissionsgrenzwerte Tag (>=60 dB) oder Nacht (>=50 dB)
  • Hauptwohnsitz seit mindestens 10 Jahren
  • Baubewilligung vor dem 1.1.1993
  • Anträge jederzeit möglich

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Grundbuchauszug oder Mietvertrag
  3. Baubewilligungsbescheid
  4. Kostenvoranschlag
  5. Prüfzeugnis Schalldämmmaß

Bewertungskriterien

  • Grad der Lärmbelastung
  • Antragsdatum
  • Wirtschaftlichkeit der Maßnahme

Beschreibung

Förderung von Lärmschutzmaßnahmen an Landesstraßen in der Steiermark
Das Land Steiermark unterstützt Privatpersonen, deren Hauptwohnsitz seit mindestens zehn Jahren entlang einer Landesstraße liegt und deren Immissionsgrenzwerte tagsüber (≥ 60 dB LA,eq) oder nachts (≥ 50 dB LA,eq) überschritten werden. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung des Wohnkomforts durch die Reduktion von Verkehrslärm und damit die Gesundheitsförderung der Bewohner:innen. Gefördert werden sowohl neue Einbauprojekte von Schallschutzfenstern und -türen als auch die Errichtung von Lärmschutzwänden im Selbstbau. Dabei übernimmt die Landesstraßenverwaltung die Gesamtplanung und stellt alle notwendigen Unterlagen in einer detaillierten Projektmappe bereit. Anträge sind durch die Eigentümer:innen oder Mieter:innen mit Zustimmung des Eigentümers jederzeit auf Basis einer mehrjährigen Bestandsanalyse möglich – eine zeitlich unbefristete Förderung garantiert Planungssicherheit.

Die Fördersumme beträgt maximal 10.000 Euro je Wohneinheit, bei nachgewiesener wirtschaftlicher Vertretbarkeit bis zu 100 % der anerkannten Ausgaben. Antragsteller:innen reichen ein ausgefülltes Formular, Grundbuchauszug oder Mietvertrag, Baubewilligungsbescheid, Kostenvoranschlag und Schalldämmzeugnis ein. Förderfähig sind Lärmschutzfenster, -türen, Schalldämmlüfter und –mauern, nicht jedoch Innenraumsanierung, Stromanschlusskosten oder über die Pauschale hinausgehende Fassadenadaptierungen. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erhalten Antragsteller:innen eine schriftliche Zusage für die Beihilfe; die Auszahlung erfolgt nach Abschluss und Abnahme der Maßnahme. Die Bewertung erfolgt anhand des aktuellen Lärmpegels, des Antragsdatums und der Wirtschaftlichkeit. Dieses Förderangebot verbindet Infrastrukturmodernisierung mit konkretem Stadt- und Gesundheitsschutz und lädt Interessierte ein, sich über die Landesstraßenverwaltung eingehend zu informieren und ihr Lärmproblems selbstbestimmt anzugehen.

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