Förderung von Lastenfahrrädern in Straubing
Förderprogramm der Stadt Straubing zur Unterstützung der Anschaffung und des Leasings von Lastenfahrrädern mit 25 % Zuschuss (bis zu 750 € elektrisch, 350 € analog). Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung immissionsfreier Mobilität: Mehr Lastenfahrräder im Stadtgebiet für mehr Umweltschutz und Allgemeinwohl durch Förderzuschüsse auf Anschaffungs- und Leasingkosten.
Förderfähige Ausgaben
- Netto-Anschaffungskosten für Kauf
- Netto-Leasingkosten (36 Monate)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Nachträglich vorgenommene An- und Umbauten
- Zubehör und Ersatzteile
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Existenzgründer/innen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Niederlassung in Straubing für Unternehmen
- Wohnsitz in Straubing für Privatpersonen und Freiberufler
- Anerkennung der Gemeinnützigkeit und Wirkungskreis in Straubing für Vereine und Körperschaften öffentl. Rechts
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags (inkl. Rahmennummer)
- Kopie der Kassenquittung oder des Kontoauszugs
- Personalausweis (bei Privatpersonen)
- Gewerbeschein oder Handelsregisterauszug (bei Unternehmen)
- Steuerbescheid (bei gemeinnützigen Organisationen)
- Formblatt Freiberufliche Tätigkeit (bei Freiberuflern)
- De-minimis-Erklärung (bei Unternehmen)
Beschreibung
Die Stadt Straubing gewährt einen Zuschuss in Höhe von 25 % auf die Netto-Anschaffungs- oder Leasingkosten (36 Monate) für Lastenfahrräder, um immissionsfreie Mobilität zu fördern und das Stadtklima nachhaltig zu verbessern. Elektro-Unterstützung wird mit bis zu 750 €, konventionelle Modelle mit bis zu 350 € gefördert. Anträge können fortlaufend, spätestens drei Monate nach Kauf oder Leasingvertragsabschluss, eingereicht werden. Die Fördervoraussetzungen umfassen den Sitz oder Wohnsitz in Straubing für Unternehmen, Privatpersonen, Freiberufler:innen sowie den Wirkungskreis für gemeinnützige Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Gefördert werden neue ein- oder zweispurige, zulassungs- und versicherungsfreie Lastenräder mit mindestens 40 kg Zuladung. Nachträgliche Umbauten, Zubehör und Ersatzteile sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Zweckbindung beträgt 36 Monate, in denen ein verpflichtender Aufkleber angebracht werden muss. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; die Gewährung erfolgt im Rahmen haushaltsrechtlich verfügbarer Mittel.
Anspruchsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, gemeinnützige Vereine und Körperschaften, Existenzgründer:innen, freiberuflich Tätige sowie Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Straubing. Zur Antragstellung sind das ausgefüllte Antragsformular, eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags (inklusive Rahmennummer), Zahlungsnachweise sowie je nach Status Personalausweis, Gewerbeschein, Handelsregisterauszug, Steuerbescheid, Formblatt zur freiberuflichen Tätigkeit und eine De-minimis-Erklärung vorzulegen. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen. Damit unterstützt das Programm lokale Akteur:innen bei der Umstellung auf nachhaltige Transportlösungen, leistet einen Beitrag zum Klimaschutz und stärkt das Allgemeinwohl in Straubing.
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