Förderung von Lastenfahrrädern in Straubing
Die Stadt Straubing fördert die Anschaffung und das Leasing von Lastenfahrrädern für gewerbliche und private Nutzer als freiwillige kommunale Leistung zur Stärkung umweltfreundlicher Mobilität.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Beschaffung von Lastenfahrrädern für den Transport gewerblicher und privater Güter zur Reduzierung von Emissionen und zur Förderung nachhaltiger Mobilität im Stadtgebiet Straubing.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffungskosten
- Leasingkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Nachträgliche Umbauten an Fahrrädern und E-Bikes
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Niederlassung in Straubing
- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Straubing
- Beschaffung eines neuwertigen Lastenfahrrads mit mindestens 40 kg Zuladung
- Leasingvertrag mit mindestens 36 Monaten Vertragsdauer (bei Leasingantrag)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag (Vordruck)
- Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages (inkl. Rahmennummer)
- Kopie der Kassenquittung oder des Kontoauszugs
Beschreibung
Die Stadt Straubing unterstützt Unternehmen, Existenzgründer:innen, freiberuflich Tätige, gemeinnützige Organisationen sowie Privatpersonen mit Sitz bzw. Hauptwohnsitz in Straubing bei der Anschaffung oder beim Leasing neuwertiger Lastenfahrräder mit mindestens 40 kg Zuladung. Als freiwillige kommunale Leistung werden 25 % der Anschaffungs- oder Leasingkosten (über einen Mindestvertrag von 36 Monaten) bezuschusst, wobei die maximale Fördersumme 750 € beträgt. Ziel ist die Reduzierung von Emissionen durch emissionsfreie Transportlösungen sowie die Stärkung einer nachhaltigen Mobilität im Stadtgebiet. Pro privatem Antrag kann während des Förderzeitraums jeweils ein Fahrzeug gefördert werden. Nachträgliche Umbauten an Fahrrädern und E-Bikes sind ausgeschlossen, und die Zweckbindung erstreckt sich auf 36 Monate.
Die Antragstellung erfolgt fortlaufend, solange Haushaltsmittel verfügbar sind. Zur Bewilligung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: der vollständig ausgefüllte Förderantrag, eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags inklusive Rahmennummer sowie Nachweise der Auszahlung in Form von Kassenquittungen oder Kontoauszügen. Die Förderentscheidung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die geförderten Lastenfahrräder sind während der Zweckbindungsfrist mit einem von der Stadt gestellten Aufkleber zu kennzeichnen. Dieses Förderangebot richtet sich an alle Mobilitätsakteur:innen in Straubing, die umweltfreundliche Transportalternativen umsetzen und dadurch einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und zur energieeffizienten Infrastruktur leisten möchten.
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