Förderung von Lehrstellenakquisiteur*innen
Der waff fördert Teile der Kosten für Lehrstellenakquisiteur*innen der Wirtschaftskammer Wien, um Unternehmen zu beraten und ethnische Betriebe über Lehrausbildung und weitere Fördermöglichkeiten zu informieren. Laufzeit: 01.08.2023 bis 31.07.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Lehrstellenakquisiteur*innen der Wirtschaftskammer Wien zur Beratung von Wiener Unternehmen und Identifikation von Lehrstellen, insbesondere in ethnischen Unternehmen, um deren Einstieg in die Lehrausbildung und Nutzung weiterer Unterstützungsangebote zu fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten für Lehrstellenakquisiteur*innen
- Weitere im Fördervertrag festgelegte Istkosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektumsetzung gemäß Fördervertrag
- Projektträger ist die Wirtschaftskammer Wien für ein KMU-Beratungsangebot
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzplan
Beschreibung
Der Zuschuss unterstützt die Wirtschaftskammer Wien in ihrer Rolle als Projektträgerin bei der Schaffung und Vermittlung neuer Lehrstellen in der Region Wien. Ziel ist die Beschäftigung von Lehrstellenakquisiteur:innen, die Wiener Klein- und Mittelunternehmen umfassend beraten und gezielt ethnische Betriebe ansprechen. Dabei stehen die Information über die Vorteile der dualen Ausbildung sowie über bestehende Förderinstrumente im Mittelpunkt. Die Maßnahme trägt dazu bei, zusätzliche Ausbildungsplätze zu identifizieren und Hemmnisse beim Einstieg in die Lehrausbildung abzubauen. Durch enge Begleitung und gezielte Netzwerkarbeit sollen Unternehmen motiviert werden, sich aktiv am Wiener Lehrstellenmarkt zu beteiligen und langfristig Fachkräfte von morgen auszubilden.
Die Förderung erstreckt sich über 48 Monate (01.08.2023 bis 31.07.2027) und deckt insbesondere Personalkosten für Lehrstellenakquisiteur:innen sowie weitere im Fördervertrag festgelegte Istkosten ab. Antragstellend ist die Wirtschaftskammer Wien, die das Beratungsangebot für kleine und mittlere Betriebe bereitstellt. Voraussetzung für die Zuwendung ist die fristgerechte Projektumsetzung gemäß Fördervertrag. Zur Einreichung sind eine detaillierte Projektbeschreibung und ein Finanzplan erforderlich. Die Antragsfrist orientiert sich an den vertraglichen Vereinbarungen und endet mit Ablauf der Laufzeit. Mit dieser Förderung leistet der Wiener Arbeitnehmer:innen Förderungsfonds (waff) einen Beitrag zur Stärkung der dualen Ausbildung und zur nachhaltigen Sicherung von Fachkräften in Wien.
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