Zuschuss

Förderung von Lohnkosten im Rahmen der Initiative "1PLUS1"

Lohnkostenzuschuss für Ein-Personen-Unternehmen (EPUs) in Oberösterreich bei der erstmaligen Einstellung des ersten Mitarbeiters. Anträge möglich vom 01.01.2024 bis 31.12.2026.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich
Unternehmensgröße: Kleinunternehmen
Fördersumme: 50% des Bruttoentgelts bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 6.060 €
Förderquote: 50%
Projektstart ab: 01.01.2024
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Förderung von Ein-Personen-Unternehmen mittels Lohnkostenzuschüssen bei der Einstellung des/der ersten Mitarbeiters/Mitarbeiterin im Rahmen der Wachstumsstrategie des Landes Oberösterreich.

Förderfähige Ausgaben

  • Bruttoentgelt des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Betriebsstätte in Oberösterreich
  • EPUs der gewerblichen Wirtschaft mit bestehender Kranken- und Pensionsversicherung nach GSVG seit mindestens drei Monaten
  • Erstmalige oder nach fünf Jahren wieder erfolgte Beschäftigung einer vollversicherten Arbeitnehmerin oder eines vollversicherten Arbeitnehmers
  • Arbeitsverhältnis muss mindestens 50 % einer Vollzeitstelle umfassen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag über das Wirtschaftsportal Oberösterreich
  2. Zusage der Förderung durch AMS OÖ
  3. Nachweis über die Bruttolohnkosten
  4. Zustimmungserklärung Initiative „1plus1“

Beschreibung

Im Rahmen der Wachstumsstrategie des Landes Oberösterreich unterstützt die Initiative „1PLUS1“ Ein-Personen-Unternehmen (EPUs) mit einem zielgerichteten Lohnkostenzuschuss bei der erstmaligen oder nach fünf Jahren erneuten Vollversicherungs-Beschäftigung einer Mitarbeiter:in. Gefördert werden proprietäre Kleinunternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Oberösterreich, die seit mindestens drei Monaten Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz leisten. Das Arbeitsverhältnis muss mindestens 50 % einer Vollzeitstelle umfassen und mit einer arbeitslosen oder arbeitssuchend gemeldeten Person beginnen. Verwandtschaftsbeziehungen und bestimmte Vertragsformen sind ausgeschlossen, sodass die Förderung unmittelbar armutsgefährdete Arbeitskräftepotenziale aktiviert und nachhaltige Beschäftigungsverhältnisse schafft.

Das Landesförderprogramm übernimmt bis zu 50 % des Bruttoentgelts für eine Laufzeit von zwölf Monaten, begrenzt auf die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 6.060 Euro. Konkret werden die Lohnkosten in den ersten drei sowie in den Monaten zehn bis zwölf des neuen Beschäftigungsverhältnisses erstattet. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Wirtschaftsportal Oberösterreich und setzt eine vorherige Zusage des AMS OÖ voraus. Erforderlich sind neben dem Online-Antrag die Bestätigung der AMS-Förderzusage, ein Nachweis der Bruttolohnkosten sowie die unterzeichnete Zustimmungserklärung zur Initiative. Förderanträge können im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht werden, wobei der Projektbeginn frühestens mit dem Jahreswechsel 2023/24 möglich ist. Diese Kombination aus regionaler Förderung und arbeitsmarktpolitischer Maßnahme eröffnet EPUs eine attraktive Möglichkeit, erste Arbeitsplätze zu schaffen und langfristiges Unternehmenswachstum in Oberösterreich zu realisieren.

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