Zuschuss

Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion

Hessisches Programm für hetero‐ und gleichgeschlechtliche Paare mit unerfülltem Kinderwunsch: Zuschuss zum vierten IVF- oder ICSI-Behandlungszyklus nach drei erfolglosen Versuchen.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Förderquote: 50% - 75%

Förderziel

Finanzielle Unterstützung hessischer Paare bei der Inanspruchnahme von Maßnahmen der assistierten Reproduktion im vierten Behandlungszyklus, um den Wunsch nach einem eigenen Kind zu erfüllen.

Förderfähige Ausgaben

  • Entstandene Selbstkostenanteile für IVF/ICSI-Behandlung

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Verwaltungskosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Hessen
  • Medizinische Notwendigkeit aufgrund krankheitsbedingter Kinderlosigkeit
  • Behandlung in einem hessischen reproduktionsmedizinischen Zentrum
  • Vierter Behandlungszyklus nach drei erfolglosen IVF/ICSI-Versuchen
  • Altersgrenzen: Person unter 40 Jahren, Partner unter 50 Jahren

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Ärztliche Bestätigung des reproduktionsmedizinischen Zentrums
  3. Voraussichtlicher Kostenplan
  4. Kopie des Personalausweises
  5. Kopie der Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde bzw. ärztliche Erklärung zur Lebensgemeinschaft
  6. Kostenübernahme- oder Negativbescheid der Krankenversicherung/Beihilfestelle

Beschreibung

Das Land Hessen unterstützt mit dem Programm zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion hessische Paare mit unerfülltem Kinderwunsch. Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Hessen können einen Zuschuss für den vierten IVF- oder ICSI-Behandlungszyklus beantragen, sofern bereits drei erfolglose Durchgänge medizinisch dokumentiert sind. Gefördert werden verschiedengeschlechtliche Ehepaare und nichteheliche Lebensgemeinschaften, gleichgeschlechtliche weibliche Partnerschaften sowie Partnerschaften mit gebärfähigen transgeschlechtlichen Personen. Ziel ist es, die finanziellen Hürden bei reproduktionsmedizinischen Behandlungen zu senken und den Wunsch nach einem eigenen Kind nachhaltig zu unterstützen.

Gefördert wird ein Anteil der nach Abrechnung mit Krankenversicherung und Beihilfestelle verbleibenden Selbstkosten – bei verschiedengeschlechtlichen Paaren bis zu 75 % (max. 3 000 € IVF, 3 300 € ICSI), bei den weiteren oben genannten Konstellationen bis zu 50 % (max. 2 000 € IVF, 2 200 € ICSI). Voraussetzung ist der Behandlungsbeginn in einem hessischen reproduktionsmedizinischen Zentrum vor Vollendung des 40. Lebensjahres der behandelten Person (Partner:in vor Vollendung des 50. Lebensjahres). Der Antrag wird fortlaufend beim Regierungspräsidium Gießen eingereicht und erfordert u. a. das ausgefüllte Antragsformular, ärztliche Bestätigung, Kostenplan sowie Nachweise über Eheurkunde/Lebenspartnerschaft und Krankenversicherungsentscheidung. Das Verfahren läuft in zwei Phasen ab: Zuerst schriftlicher Bescheid, danach Freigabe der Behandlung und nach Abschluss der Auszahlung nach Vorlage der Originalrechnungen. Dieses Programm leistet einen wichtigen Beitrag, um den vierten Behandlungszyklus zu realisieren und damit die Erfolgschancen bei assistierter Reproduktion zu erhöhen.

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