Zuschuss

Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion

Ungewollt kinderlose Paare erhalten in Sachsen-Anhalt einen Zuschuss zu IVF- und ICSI-Behandlungen bis zu 50 % des verbleibenden Eigenanteils (max. 800 € bzw. 900 €).

Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Sachsen-Anhalt
Fördersumme: bis zu 800 € für IVF und bis zu 900 € für ICSI
Förderquote: 50%

Förderziel

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Paare mit unerfülltem Kinderwunsch bei Maßnahmen der assistierten Reproduktion (IVF und ICSI) und ergänzt damit die Bundesförderung.

Förderfähige Ausgaben

  • IVF-Behandlung
  • ICSI-Behandlung
  • Laborkosten
  • Anästhesiekosten
  • Apothekenkosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinsamer Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt
  • Behandlung muss von der Krankenversicherung (GKV, PKV oder Beihilfe) abgedeckt sein (§ 27a SGB V oder analog)
  • Durchführung der Behandlung in einer Reproduktionseinrichtung in Sachsen-Anhalt
  • Ehepaare oder Paare in nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit ärztlicher Bescheinigung
  • Förderung nur für den 1. bis 3. Behandlungszyklus

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Zuwendung
  2. Genehmigter Behandlungs- und Kostenplan
  3. Kostenübernahmeerklärung der Krankenversicherung/Beihilfe
  4. Kopien der Personalausweise oder Meldebescheinigung
  5. Ärztliche Bescheinigung zur Lebensgemeinschaft (bei nichtehelichen Paaren)

Beschreibung

Das Förderprogramm des Landes Sachsen-Anhalt unterstützt ungewollt kinderlose Ehepaare sowie Paare in nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit gemeinsamem Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt bei Maßnahmen der assistierten Reproduktion. Es werden Zuschüsse zu In-Vitro-Fertilisations- (IVF) und Intrazytoplasmatischen Spermieninjektions-Behandlungen (ICSI) gewährt, die ergänzend zur Bundesförderung in Anspruch genommen werden können. Die Förderung umfasst bis zu 50 % des verbleibenden Eigenanteils nach Abzug von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), privaten Krankenversicherung (PKV) und Beihilfe – maximal 800 € für eine IVF-Behandlung und 900 € für eine ICSI-Behandlung. Gefördert werden zudem Laborkosten, Anästhesiekosten und Apothekenkosten im Rahmen der ersten bis dritten Behandlungszyklen.

Zur Antragstellung ist vor Beginn der Maßnahme ein Antrag auf Zuwendung beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt einzureichen. Beizufügen sind ein genehmigter Behandlungs- und Kostenplan, die Kostenübernahmeerklärung der Krankenversicherung bzw. Beihilfe, Kopien der Personalausweise oder Meldebescheinigungen sowie – bei nichtehelichen Paaren – eine ärztliche Bescheinigung zur Lebensgemeinschaft. Die Anträge können jederzeit gestellt werden, solange Haushaltsmittel verfügbar sind. Die Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Nach Abschluss des jeweiligen förderfähigen Zyklus sind Rechnungen und Quittungen als Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung einzureichen. Dieses Förderangebot stärkt die Familienplanung in Sachsen-Anhalt und trägt maßgeblich dazu bei, Paare bei der Erfüllung ihres Kinderwunsches zu entlasten.

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