Zuschuss

Förderung von Maßnahmen der kommunalen Wasserversorgung

Unterstützung von Gemeinden, Gemeindeverbänden, Verbänden und Genossenschaften in Burgenland bei Errichtung, Sanierung und Digitalisierung kommunaler Wasserversorgungsanlagen. Anträge sind laufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
30.10.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland
Förderquote: 10%

Förderziel

Ziel der Förderung ist der Schutz des ober- und unterirdischen Wassers vor Verunreinigungen, die Versorgung der Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser sowie die Bereitstellung von Nutz- und Feuerlöschwasser. Gefördert werden Errichtungs- und Sanierungsmaßnahmen kommunaler Wasserversorgungsanlagen sowie die Erstellung digitaler Leitungsinformationssysteme und Benchmarking-Projekte.

Förderfähige Ausgaben

  • Errichtung von Wasserversorgungs-, Abwasserentsorgungs- und Schlammbehandlungsanlagen
  • Reinvestition und Sanierung bestehender Anlagen
  • Erstellung digitaler Leitungsinformationssysteme
  • Teilnahmegebühren am Trinkwasser- und Abwasser-Benchmarking
  • Planungs- und Bauaufsichtsleistungen
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Inneninstallationen
  • Erwerb von Grundstücken
  • Betriebsfahrzeuge und -geräte
  • Eigenleistungen
  • Verwaltungskosten
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Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Genossenschaften
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Die Förderung kann nur von Gemeinden, Gemeindeverbänden, Verbänden und Genossenschaften gemäß Wasserrechtsgesetz in Anspruch genommen werden
  • Einhaltung der Richtlinien des Landes Burgenland für die Förderung der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft 2017

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Unterlagen gemäß Richtlinien des Landes Burgenland für die Förderung der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft 2017 (siehe Amtsblatt 2017, Punkt 39)

Beschreibung

Das Förderprogramm für die kommunale Wasserversorgung im Burgenland wendet sich an gemeindliche Gebietskörperschaften sowie wasserrechtliche Verbände und Genossenschaften und bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse zur nachhaltigen Sicherstellung der Trinkwasserversorgung. Als Beitrag zu Umwelt- und Naturschutz sowie Energieeffizienz und Klimaschutz zielt es darauf ab, ober- und unterirdische Wasservorkommen vor Verunreinigungen zu bewahren, hygienisch einwandfreies Trinkwasser entlang regionaler Leitungsnetze zur Verfügung zu stellen und Nutz- sowie Feuerlöschwasser bereitzustellen. Gefördert werden Errichtungs- und Reinvestitionsprojekte an Wasserversorgungs-, Abwasserentsorgungs- und Schlammbehandlungsanlagen sowie die Etablierung digitaler Leitungsinformationssysteme und die Teilnahme am Trinkwasser- und Abwasser-Benchmarking. Anträge können seit Inkrafttreten im Oktober 2013 fortlaufend eingereicht werden.

Mit einer Förderquote von 10 % werden insbesondere Ausgaben für Planung und Bauaufsicht, Errichtung von Betriebsgebäuden, Anschlussleitungen, interkommunale Zusammenarbeitsmaßnahmen sowie notwendige Vorleistungen wie Gutachten und Variantenuntersuchungen berücksichtigt. Nicht förderfähig sind Inneninstallationen, Grundstückserwerb, Betriebsfahrzeuge, Eigenleistungen und Verwaltungskosten. Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Einhaltung des Wasserrechtsgesetzes sowie der Richtlinien des Landes Burgenland für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft 2017. Dem Förderansuchen sind die gemäß diesen Richtlinien geforderten Unterlagen beizulegen. Durch die fortlaufende, unbegrenzte Antragsmöglichkeit erhalten kommunale Träger Planungssicherheit für Investitionen in eine klima- und ressourcenschonende Wasserversorgung.

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