Zuschuss

Förderung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes

Förderung von Kommunen in Rheinland-Pfalz für Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Bodenschutz. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Rheinland-Pfalz

Förderziel

Unterstützung kommunaler Gebietskörperschaften und öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft (Stoffstrommanagementkonzepte), abfallwirtschaftlichen Untersuchungen und Maßnahmen sowie Untersuchungen und Maßnahmen zum Bodenschutz mit dem Ziel, Ressourceneffizienz zu steigern, Abfallvermeidung zu fördern, innerörtliche Wiedernutzung brachliegender Flächen zu ermöglichen und Altlastensanierung voranzutreiben.

Förderfähige Ausgaben

  • Stoffstrommanagementkonzepte der Kreislaufwirtschaft
  • Abfallwirtschaftliche Untersuchungen und Maßnahmen
  • Untersuchungen und Maßnahmen zum Bodenschutz

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten für nicht in räumlichem und funktionellem Zusammenhang stehende Betriebsgebäude
  • Kosten für Dienst- und Werkdienstwohnungen, Garagen und Verwaltungsgebäude
  • Kapitalbeschaffungskosten
  • Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzug
  • Anschaffung von Kraftfahrzeugen, Maschinen und Geräten zur Bauausführung
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Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Rechtliche Zulässigkeit, technische Einwandfreiheit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahme
  • Abstimmung mit der abfallwirtschaftlichen Planung des Landes Rheinland-Pfalz und dem Abfallwirtschaftskonzept des Entsorgungsträgers
  • Nachweis der Wirtschaftlichkeit auf Grundlage von Lebenszykluskosten
  • Kommunale Gebietskörperschaften und ihre Zusammenschlüsse als Antragsteller
  • Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger können Zuwendungen an beauftragte Dritte weiterleiten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Zuwendungsantrag (Word/PDF)
  2. Übersicht über die Haushalts- und Finanzlage
  3. Kommunalaufsichtliche Stellungnahme

Bewertungskriterien

  • Technologische Bedeutung des Vorhabens
  • Risiko des Vorhabens
  • Öffentliches Interesse an der Verwirklichung
  • Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers
  • Innovations- und Modellcharakter der Maßnahmen

Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz bietet Kommunalverwaltungen und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger:innen ganzjährig einen Zuschuss zur Umsetzung von Projekten in der Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und im Bodenschutz an. Förderberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, ihre Zusammenschlüsse sowie entsprechende Entsorgungsträger:innen, die Mittel auf Antrag an beauftragte Dritte weiterleiten dürfen. Die Förderung wird im Wege der Projektförderung gewährt und erfordert den Nachweis rechtlicher Zulässigkeit, technischer Einwandfreiheit sowie Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit auf Basis von Lebenszykluskosten. Dazu sind ein formaler Zuwendungsantrag, eine Übersicht über die Haushalts- und Finanzlage sowie eine kommunalaufsichtliche Stellungnahme einzureichen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Entscheidung erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel und festgelegter Bewertungskriterien.

Gefördert werden Stoffstrommanagementkonzepte der Kreislaufwirtschaft, abfallwirtschaftliche Untersuchungen und Maßnahmen sowie Untersuchungen und Maßnahmen zum Bodenschutz. Ziel ist die Steigerung der Ressourceneffizienz, die Förderung innerörtlicher Wiedernutzung brachliegender Flächen, Abfallvermeidung und die Beschleunigung von Altlastensanierungen. Ausgeschlossen sind etwa Kosten für nicht funktional gebundene Betriebs- oder Verwaltungsgebäude, Kapitalbeschaffung, Vorsteuerabzug sowie Beschaffungen, die nicht in direktem Zusammenhang mit den geförderten Maßnahmen stehen. Die Höhe der Zuwendung orientiert sich an der technologischen Bedeutung des Vorhabens, dem Risiko, dem öffentlichen Interesse und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Antragstellenden. Weitere Informationen liefert die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion.

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