Zuschuss

Förderung von Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft in Kärnten

Förderung von Investitionen in Abwasserentsorgung, Trinkwasser- und Löschwasserversorgung sowie Planungs- und Forschungsmaßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft in Kärnten. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Infrastruktur Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten

Förderziel

Förderung von Maßnahmen und Anlagen zur Sammlung, Ableitung, Reinigung und Behandlung von Abwässern sowie zur Beschaffung, Aufbereitung und Verteilung von Trink- und Löschwasser sowie von Forschungsvorhaben, Studien und Planungen im Bereich Siedlungswasserwirtschaft in Kärnten.

Förderfähige Ausgaben

  • Herstellungskosten
  • Baunebenkosten
  • Planungs- und Bauleitungskosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Genossenschaften
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vollständiges Projekt mit wasserrechtlicher Bewilligung
  • Schriftlicher Antrag auf Gewährung einer Förderung aus Mitteln des Fonds mit erforderlichen Daten zur Berechnung der Förderhöhe
  • Inangriffnahme der Maßnahmen nur nach Antragstellung mit allen erforderlichen Unterlagen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Gewährung einer Förderung aus Mitteln des Fonds
  2. Unterlagen gemäß § 8 der Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft des Bundes
  3. Wasserrechtliche Bewilligung
  4. Projektbeschreibung mit Berechnungen zur Förderhöhe

Beschreibung

Die Förderung von Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft in Kärnten unterstützt Investitionen zur Sammlung, Ableitung, Reinigung und Behandlung von Abwässern sowie zur Beschaffung, Aufbereitung und Verteilung von Trink- und Löschwasser. Ebenso werden Forschungsvorhaben, Studien und generelle Planungen in diesem Bereich gefördert. Gefördert werden sowohl die reinen Herstellungskosten als auch Baunebenkosten wie Planungs- und Bauleitungskosten. Die Einreichung von Anträgen ist fortlaufend möglich, wodurch eine zeitnahe Planung und Umsetzung von Infrastrukturprojekten und Schutzmaßnahmen gegen Wasserverschmutzung sichergestellt wird.

Als förderberechtigt gelten Gemeinden, Gemeindeverbände, Wasserverbände und Landesgesellschaften, Genossenschaft:innen, alpine Vereine, Unternehmen und Privatpersonen. Voraussetzung für eine Zuwendung ist ein vollständiges Projekt mit wasserrechtlicher Bewilligung sowie ein schriftlicher Antrag mit allen zur Berechnung der Förderhöhe erforderlichen Daten. Maßnahmebeginn darf erst nach Antragstellung mit allen nötigen Unterlagen erfolgen. Im Antrag beizulegen sind der Förderungsansuchen aus Mitteln des Fonds, Unterlagen gemäß § 8 der Bundesrichtlinien zur kommunalen Siedlungswasserwirtschaft, die wasserrechtliche Bewilligung und eine detaillierte Projektbeschreibung mit Förderberechnungen. Die Auszahlung erfolgt je nach Fördermodell in einer Tranche nach Fertigstellung oder in Teilbeträgen entsprechend des Baufortschritts. Zuständig für fachliche Fragen und Einreichung ist das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 12 – Wasserwirtschaft.

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