Förderung von Maßnahmen in der Wasserwirtschaft
Förderung von Fachseminaren, Schulungs- und Informationsprojekten im Bereich Wasserwirtschaft des Landes Steiermark. Anträge ab 01.01.2024 fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen im Bereich Wasserwirtschaft, insbesondere Fachseminare, Bewusstseinsbildung, Schulungsprojekte und Fachinformationen zur Umsetzung der Aufgaben der Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Befugnis und Kompetenz des Antragstellers
- Maßnahmen im Interesse des Landes Steiermark
- Antragstellung im Rahmen konkreter Ausschreibungen der Abteilung 14
Beschreibung
Mit der Förderung von Maßnahmen in der Wasserwirtschaft stellt das Land Steiermark einen zielgerichteten Zuschuss zur Verfügung, der kontinuierlich beantragt werden kann. Gefördert werden insbesondere Fachseminare, Schulungs- und Informationsprojekte, die nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Ressourcenschonung und Klimaschutz in den Mittelpunkt stellen. Die Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit unterstützt damit Initiativen, die praxisnahe Fachinformationen liefern und das Bewusstsein für ökologische Zusammenhänge stärken. Die Maßnahme knüpft direkt an die Aufgabenstellung des Landes an und trägt dazu bei, Fachwissen zu vertiefen sowie interdisziplinäre Vernetzungen zwischen Expert:innen und Teilnehmenden voranzutreiben.
Förderberechtigt sind Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Interessenverbände bzw. Vereine sowie Privatpersonen, die Projekte im Themenbereich Umwelt-/Naturschutz, Energieeffizienz und Klimaschutz realisieren möchten. Für eine Antragstellung sind der Nachweis von Befugnis und fachlicher Kompetenz ebenso Grundlage wie die Ausrichtung der Vorhaben im Interesse des Landes Steiermark. Die Einreichung erfolgt im Rahmen konkreter Ausschreibungen der Abteilung 14; Anträge sind ab 01.01.2024 fortlaufend möglich. Durch den transparent ausgestalteten Verfahrensablauf wird sichergestellt, dass innovativen Bildungsangeboten und aufmerksamkeitsstarken Informationskampagnen effizienter Zugang zu finanzieller Unterstützung gewährt wird.
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