Zuschuss

Förderung von Maßnahmen zur Entlastung pflegender Angehöriger und Unterstützung ehrenamtlicher Helfer, der Hospizarbeit, Familienpflegedienste und Dorfhilfe

Förderung in Baden-Württemberg zur Entlastung pflegender Angehöriger durch niedrigschwellige Betreuungsangebote sowie zur Unterstützung ehrenamtlicher Helfer, Hospizarbeit, Familienpflegedienste und Dorfhilfe. Anträge können fortlaufend gestellt werden.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Entlastung pflegender Angehöriger durch niedrigschwellige Betreuungsangebote für Demenzkranke in Betreuungsgruppen oder in der Häuslichkeit sowie Aufrechterhaltung und Unterstützung des Familienverbandes in Notlagen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege
  • Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
  • Gemeinnützige Krankenpflegevereine
  • Andere gemeinnützige Träger
  • Kommunale Gebietskörperschaften

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Verwaltungsvorschrift

Beschreibung

Das Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg richtet sich an gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die pflegende Angehörige sowie ehrenamtlich Engagierte wirkungsvoll entlasten möchten. Im Mittelpunkt steht die Unterstützung durch niedrigschwellige Betreuungsangebote für demenziell Erkrankte – sei es in Betreuungsgruppen vor Ort oder als häuslicher Service. Darüber hinaus zielt die Förderung darauf ab, die Hospizarbeit, Familienpflegedienste und Dorfhilfe zu stärken und so den Familienverband in akuten Notlagen aufrechtzuerhalten. Als Zuschuss fördert das Programm sowohl Personal- als auch Sachkosten und ermöglicht einen bedarfsgerechten Ausbau von Hilfsangeboten in urbanen wie ländlichen Regionen Baden-Württembergs. Anträge können fortlaufend eingereicht werden und erlauben eine flexible Projektgestaltung entlang realer Bedarfe in den Kommunen.

Förderberechtigt sind ambulante Dienste und Einrichtungen unter der Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege, kirchlichen oder religionsrechtlichen Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützigen Krankenpflegevereinen, weiteren gemeinnützigen Trägern sowie kommunalen Gebietskörperschaften. Voraussetzung für die Zuwendung ist die Vorlage eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars gemäß Verwaltungsvorschrift. Durch die gezielte Förderung ehrenamtlicher Helfer:innen und professioneller Pflegekräfte leistet das Programm einen wichtigen Beitrag zur Entlastung pflegender Angehöriger und zur Sicherung regionaler Versorgungsstrukturen im Bereich Gesundheit, Soziales und Arbeit. Interessierte Organisationen können sich laufend über die förderrechtlichen Rahmenbedingungen informieren und ihre Projekte direkt in Baden-Württemberg umsetzen.

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