Zuschuss

Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie und Toleranz

Förderprogramm in Mecklenburg-Vorpommern zur Stärkung von Demokratie und Toleranz sowie zur Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und antidemokratischer Einstellungen. Anträge bis 31.12.2028 möglich.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.12.2028
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Mecklenburg-Vorpommern

Förderziel

Ein Programm zur Stärkung von Demokratie und Toleranz sowie zur Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus, Antifeminismus und antidemokratischer Einstellungen, die sowohl analog als auch digital eine erhebliche gesellschaftliche Gefährdung im Land darstellen, sowie zur Unterstützung der Integration von Migrantinnen und Migranten.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Stiftungen
  • Existenzgründer/innen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektdurchführung in Mecklenburg-Vorpommern
  • Eigenmittel erforderlich

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Finanzierungsplan
  3. Vorhabenbeschreibung
  4. Aufgabenbeschreibung
  5. Personaleignungsbogen

Beschreibung

Unter dem Titel Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie und Toleranz unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern Projekte, die Rassismus, Antisemitismus, Antifeminismus und antidemokratische Tendenzen bekämpfen und das demokratische Miteinander stärken. In analogen und digitalen Formaten fördern Regionalzentren, Mikroprojekte und bundeskoordinierte Initiativen ein breites Spektrum demokratiepädagogischer, präventiver und aufklärender Aktivitäten. Parallel sollen Angebote zur Integration von Migrant:innen den gesellschaftlichen Zusammenhalt festigen. Die Förderung gliedert sich in die Themenfelder Bildung, Migration, Aus- & Weiterbildung sowie Arbeit & Soziales und richtet sich an Vorhaben, die sowohl lokale als auch landesweit wirksame Impulse setzen.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die ihr Projekt in Mecklenburg-Vorpommern umsetzen möchten und Eigenmittel aufbringen können. Die Förderung erfolgt als Zuschuss; Bewerbungen sind bis zum 31.12.2028 möglich. Voraussetzung ist eine nachvollziehbare Planung, die ein ausgefülltes Antragsformular, einen Finanzierungsplan, eine ausführliche Vorhaben- und Aufgabenbeschreibung sowie einen Personaleignungsbogen umfasst. Die Bewilligung prüft das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern auf fachliche Eignung und finanzielle Plausibilität. Interessierte Projektträger:innen erhalten alle Unterlagen über die zuständige Behörde, um mit ihren innovativen Ansätzen Demokratie, Toleranz und Integration nachhaltig zu fördern.

Antrag starten →