Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (AGVO) – Sachsen-Anhalt ENERGIE
Zuschuss für Unternehmen in Sachsen-Anhalt zur Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien. Gefördert werden gebäudebezogene und nicht-gebäudebezogene Effizienzmaßnahmen sowie Kombinationslösungen mit erneuerbaren Energien. Anträge sind bis zum 30.06.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Programm unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung investiver Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Einsparung von Treibhausgasemissionen. Gefördert werden sowohl gebäudebezogene Einzelmaßnahmen (z. B. an Fassade, Dach, Fenstern, Türen, Toren, Heizung, Kühlung) als auch nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen (z. B. Austausch ineffizienter technischer Anlagen, Abwärmenutzung, Prozessoptimierung). Zudem können kombinierte Anlagenlösungen zur Erzeugung, Speicherung und Nutzung erneuerbarer Energien gefördert werden.
Förderfähige Ausgaben
- Gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
- Nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
- Energieaudit oder Energiemanagementsystem
- Planungskosten und Nebenkosten (z. B. Energieaudit, Architektur, Ingenieurleistungen)
- Kombinationsmaßnahmen mit erneuerbaren Energien (z. B. Photovoltaik, Wärmepumpen, Speicher)
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Erwerb und Verwendung gebrauchter Anlagen
- Demonstrationsprojekte und Pilotvorhaben
- Erwerb von Kraftfahrzeugen für Personen- und Straßengüterverkehr
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
- Anschaffung von Büro- und Beleuchtungstechnik
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Umsetzung der Maßnahme in Sachsen-Anhalt
- Nachweis eines Energieaudits oder Energiemanagementsystems
- Vorlage einer sachverständig bestätigten Bestandsaufnahme bei Antragstellung
- Mindestausgaben von EUR 50.000 (KMU) bzw. EUR 150.000 (Großunternehmen)
- Ausgeschlossen: Unternehmen der Tabakindustrie
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Detaillierte Vorhabensbeschreibung (Unterlagencheckliste)
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten
- Erklärung zur Vergabe von Aufträgen
- Unterschriftskarte
- Vollmacht für IB-Kundenportal
- Erhebungsbogen wirtschaftlich Berechtigter/Eigentümer
- Richtlinie AGVO
- De-minimis-Richtlinie
- Auswahlkriterien
- Merkblatt Mietkauf
Bewertungskriterien
- Beitrag des Vorhabens zur Endenergieeinsparung
- Fördereffizienz (Verhältnis Förderhöhe zu Energieeinsparung)
- Unternehmensklasse und -größe
- Einsatz erneuerbarer Energien
Beschreibung
Sachsen-Anhalt Energie fördert regionale Vorhaben, die Effizienzmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energien kombinieren. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) auf Basis der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Das Zuschussprogramm richtet sich an kleine, mittlere und große Unternehmen, die durch Investitionen in Gebäudehülle, Heizung, Kühlung, Anlagentechnik oder Prozessoptimierung nachhaltige Energieeinsparungen erzielen wollen. Gebäudebezogene Einzelmaßnahmen lassen sich mit Photovoltaik, Wärmespeichern, Ladeinfrastruktur und Digitalisierungslösungen verknüpfen, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Auch nicht-gebäudebezogene Maßnahmen wie der Austausch ineffizienter Aggregate, Abwärmenutzung und technische Optimierungen werden unterstützt. Anträge sind bis zum 30. Juni 2027 möglich.
Gefördert werden investive Ausgaben ab EUR 50.000 (KMU) bzw. EUR 150.000 (Großunternehmen) mit Förderquoten zwischen 20 % und 50 %. Voraussetzung ist der Nachweis eines Energieaudits oder eines Energiemanagementsystems mit sachverständig bestätigter Bestandsaufnahme. Ausgeschlossen sind Unternehmen der Tabakindustrie sowie solche in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Förderfähige Kosten umfassen gebäudebezogene und nicht-gebäudebezogene Einzelmaßnahmen, Planung, Energieaudit, Ingenieurleistungen, Ladeinfrastruktur, Digitalisierungsmaßnahmen und Kombinationslösungen mit erneuerbaren Energien. Nicht förderfähig sind gebrauchte Anlagen, Demonstrations- oder Pilotprojekte, Fahrzeuge für Personen- und Straßengüterverkehr, Grundstücke, Büro- und Beleuchtungstechnik oder behördlich angeordnete Maßnahmen. Die Projektdauer beträgt 18 Monate, die Maximalförderung liegt bei EUR 1 Mio. Bei der Auswahl fließen Beitrag zur Endenergieeinsparung, Fördereffizienz, Unternehmensgröße und Einsatz erneuerbarer Energien ein. Die elektronische Antragstellung erfolgt über das IB-Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.