Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (De-minimis) – Sachsen-Anhalt ENERGIE
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Unternehmen in Sachsen-Anhalt zur Umsetzung investiver Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Einsparung von Treibhausgasemissionen. Anträge bis zum 30.06.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Unternehmen bei der Umsetzung investiver Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Einsparung von Treibhausgasemissionen sowie der Nutzung erneuerbarer Energien in Sachsen-Anhalt.
Förderfähige Ausgaben
- Gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen
- Nicht gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen
- Erneuerbare Energieerzeugungsanlagen
- Energiestorage
- Fernwärmeanschluss
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen zur Einhaltung von Normen oder behördlichen Verpflichtungen
- Erwerb gebrauchter Anlagen
- Demonstrations- und Pilotvorhaben
- Kauf von Kraftfahrzeugen für Personen- und Straßengüterverkehr
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Umsetzung der Maßnahme in Sachsen-Anhalt
- Nachweis eines Energieaudits oder Energiemanagementsystems
- Bestandsaufnahme durch einen Sachverständigen
- Darstellung der geplanten Senkung der Treibhausgasemissionen
- Mindestinvestitionssumme von 20.000 EUR (bzw. 150.000 EUR bei großen Unternehmen)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Detaillierte Vorhabensbeschreibung
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Erklärung zum Unternehmensstatus
- Erklärung zur Vergabe von Aufträgen
- Unterschriftskarte
- Unterlagencheckliste
- Energieaudit-/Energiemanagementnachweis
Bewertungskriterien
- Beitrag zur Energieeinsparung
- Fördereffizienz
- Unternehmensklasse und -größe
- Einsatz Erneuerbarer Energien
Beschreibung
Das Förderangebot unterstützt Unternehmen in Sachsen-Anhalt dabei, investive Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Einsparung von Treibhausgasemissionen in die Tat umzusetzen. Zielgruppe sind kleine, mittlere und große Unternehmen (ausgenommen der Tabakindustrie), die in ihrem Betrieb ein Energieaudit oder ein Energiemanagementsystem nachweisen und durch eine:n einschlägige:n Sachverständige:n eine Bestandsaufnahme erstellen lassen. Voraussetzung ist eine transparente Emissionsreduktion und die Durchführung der Maßnahme vor Ort in Sachsen-Anhalt. Anträge können noch bis zum 30. Juni 2027 gestellt werden; die Umsetzung muss innerhalb von 18 Monaten nach Bewilligung erfolgen.
Gefördert werden unter anderem gebäudebezogene Sanierungen (z. B. Fassade, Dach, Fenster) und nicht gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen wie der Austausch technischer Aggregate oder die Prozessoptimierung. Ergänzend sind Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (Photovoltaik, Wärmepumpen), Energiespeicher, Fernwärmeanschlüsse, Grün-Gas-Infrastruktur, Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge, Gebäude-Digitalisierung, Gründächer und Regenwassernutzung förderfähig. Der Zuschuss beträgt abhängig von der Unternehmensgröße zwischen 20 % und 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, mindestens 20.000 € (bzw. 150.000 € bei Großunternehmen). Für die Antragstellung sind unter anderem eine detaillierte Vorhabensbeschreibung, De-minimis- und KMU-Erklärung, Nachweise zu Unternehmensstatus und Vergabeverfahren sowie der Energieaudit-Nachweis einzureichen. Interessierte Unternehmen erhalten über das IB-Kundenportal alle erforderlichen Formulare und umfassende Unterstützung.
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