Zuschuss

Förderung von Museen und örtlichen Kulturzentren

Förderung von Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen burgenländischer Museen sowie Ausstellungen, Sonderveranstaltungen und infrastruktureller Verbesserungen in örtlichen Kulturzentren in Burgenland.

Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland

Förderziel

Gefördert werden die Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen von burgenländischen Museen sowie Ausstellungen und Sonderveranstaltungen in burgenländischen Museen und die Verbesserung der kulturellen Infrastruktur in den örtlichen burgenländischen Kulturzentren.

Förderfähige Ausgaben

  • Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen
  • Ausstellungs- und Veranstaltungsförderung
  • Infrastrukturverbesserungen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Standort in Burgenland
  • Museums- oder Kulturzentrumsbetrieb

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Sal­dierte Originalbelege

Beschreibung

Die Förderung unterstützt die langfristige Erhaltung und Attraktivitätssteigerung regionaler Kulturstätten im Burgenland. Gefördert werden umfangreiche Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen burgenländischer Museen sowie innovative Ausstellungs- und Sonderveranstaltungen in denselben. Darüber hinaus zielt die Förderung auf infrastrukturelle Verbesserungen in örtlichen Kulturzentren, um die kulturelle Vielfalt und Zugänglichkeit für Besucher:innen nachhaltig zu stärken. Als direkte Zuschussmaßnahme können öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen fortlaufend Anträge einreichen. Saldierten Originalbelegen dient dabei der Nachweis der zweckgebundenen Mittelverwendung.

Antragsberechtigt sind Museums- oder Kulturzentrumsbetriebe mit festem Standort im Burgenland. Im Fokus stehen insbesondere Ausgaben für Bausanierungen, technische Ertüchtigungen, Ausstellungskonzeptionen sowie Veranstaltungsorganisation. Zur Antragstellung ist ein ausgefülltes Antragsformular einzureichen, ergänzt durch die geforderten saldierten Originalbelege. Da es keine fixe Frist gibt, können Interessierte jederzeit ihre Förderbewerbung einreichen. Mit dieser flexiblen Förderlösung trägt das Amt der Burgenländischen Landesregierung dazu bei, das kulturelle Erbe lebendig zu erhalten und für künftige Generationen erlebbar zu machen.

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