Zuschuss

Förderung von Musikprojekten in Tirol

Regionale Förderung für schulübergreifende Musikprojekte in Tirol für LandesmusikschülerInnen und StudentInnen des Landeskonservatoriums.

Kultur Musik

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.10.2019
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Tirol

Förderziel

Durch musikalische und soziale Erfahrungen soll die musikalisch-künstlerische Entwicklung von LandesmusikschülerInnen und StudentInnen des Tiroler Landeskonservatoriums gefördert werden.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Das Vorhaben muss überwiegend im Interesse der musikalisch-künstlerischen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen an Landesmusikschulen bzw. von StudentInnen des Tiroler Landeskonservatoriums liegen.
  • Die Verwirklichung des Förderzweckes ist trotz zumutbarer Eigenleistung des Förderwerbers oder der Förderwerberin nicht verwirklichbar.
  • Die Förderung darf das unbedingt notwendige Ausmaß nicht übersteigen.

Beschreibung

Förderung von Musikprojekten in Tirol richtet sich an Landesmusikschüler:innen und Studierende des Tiroler Landeskonservatoriums sowie an private und öffentliche Institutionen, die schulübergreifende Initiativen im Bereich Kultur und Musik planen. Im Rahmen dieser dauerhaften Zuschussmöglichkeit werden Projekte unterstützt, die musikalisch-künstlerische Aktivitäten mit sozialer Teilhabe verbinden und so die künstlerische Entwicklung junger Talente in Tirol fördern. Die Fördermaßnahme deckt Aus- und Weiterbildungsangebote ab und schafft Raum für kreative Kooperationen innerhalb der Tiroler Musikszene. Anträge können jederzeit ohne feste Fristen eingereicht werden, was eine flexible Projektumsetzung über das gesamte Kalenderjahr ermöglicht.

Die Zuwendung basiert auf dem Grundsatz, dass das Vorhaben überwiegend dem künstlerischen Fortschritt von Kindern, Jugendlichen und Studierenden dienen muss und trotz zumutbarer Eigenleistung ohne öffentliche Unterstützung nicht realisierbar wäre. Dabei wird darauf geachtet, den Förderumfang auf das notwendige Minimum zu beschränken, um eine effiziente Mittelvergabe sicherzustellen. Verantwortliche Projektträger:innen reichen ihren schriftlichen Antrag bei der zuständigen Abteilung der Tiroler Landesregierung ein und legen eine detaillierte Projektbeschreibung sowie eine Finanzierungsübersicht vor. Durch die Kombination aus musikalischen Impulsen und sozialer Vernetzung trägt diese Förderung langfristig zur Stärkung der kulturellen Infrastruktur im Land Tirol bei.

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