Förderung von Musikschülerinnen und -schülern
Förderung des Besuchs von Musikschulen in der Steiermark zur Stärkung der musikalischen Bildung von Schülerinnen und Schülern. Gültig von 09.09.2019 bis 31.07.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Um den Erhalt und den Ausbau der musikalischen Bildung von SchülerInnen an Musikschulen in der Steiermark zu fördern, unterstützt das Land Steiermark den Besuch von Musikschulen, deren Erhalter eine Abwicklungsvereinbarung mit dem Land abgeschlossen haben. Die Mittel werden über die Musikschulträger an die berechtigten Schülerinnen und Schüler weitergegeben.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Der Musikschulträger muss mit dem Land Steiermark eine Vereinbarung zur Abwicklung der MusikschülerInnenförderung abgeschlossen haben.
- Die Musikschülerin/der Musikschüler muss am ersten Tag des Unterrichtsjahres noch nicht 24 Jahre alt sein und mindestens 24 Wochenstunden Hauptfach- bzw. Kursfachunterricht im laufenden Unterrichtsjahr besuchen.
Beschreibung
Das Land Steiermark unterstützt mit einem direkten Zuschussmodell den Besuch von Musikschulen in der Steiermark, um die musikalische Bildung junger Talente nachhaltig zu fördern. Gefördert werden Privatpersonnen, die an staatlich anerkannten Musikschulen unterrichtet werden und deren Erhalter eine Abwicklungsvereinbarung mit dem Land abgeschlossen haben. Die Zuwendungsmittel werden über die Musikschulträger direkt an berechtigte Musikschüler:innen weitergeleitet. Mit der Förderung wird das Ziel verfolgt, bestehende Angebote zu erhalten, auszubauen und eine breite Teilnahme zu ermöglichen. Das Programm läuft bis 31. Juli 2026 und umfasst eine Projektdauer von jeweils 10 Monaten pro Antragsjahr.
Förderberechtigt sind alle Musikschüler:innen, die am ersten Unterrichtstag des jeweiligen Schuljahres noch nicht 24 Jahre alt sind und mindestens 24 Wochenstunden Hauptfach- und Ergänzungs- bzw. Kursfachunterricht besuchen. Zusätzlich können besonders begabte Schüler:innen mit nachgewiesenen Auszeichnungen beim Landeswettbewerb „prima la musica“ bzw. „podium.jazz.pop.rock“ oder entsprechender Qualifikation für das Auswahlspiel einen erweiterten Einzelunterricht in Höhe von mindestens 24 Unterrichtsstunden erhalten. Anträge können bis zum 31. Juli 2026 bei den zuständigen Abwicklungsstellen gestellt werden. Durch diese Förderinitiative leistet das Land Steiermark einen wichtigen Beitrag zur Stärkung kultureller Vielfalt und zur weiteren Professionalisierung junger Musiker:innen in der Region.
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