Zuschuss

Förderung von Musikschülerinnen und -schülern

Landesförderung des Besuchs von Musikschulen in der Steiermark durch Auszahlung von Zuschüssen an die Schulträger zur Weiterleitung an die Musikschülerinnen und -schüler.

Bildung Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Steiermark

Förderziel

Um den Erhalt und den Ausbau der musikalischen Bildung von SchülerInnen an Musikschulen in der Steiermark zu fördern, unterstützt das Land Steiermark den Besuch von Musikschulen, deren Betreiber mit dem Land eine Vereinbarung über die Abwicklung der Förderung abgeschlossen haben.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betreiber einer Musikschule mit abgeschlossener Vereinbarung mit dem Land Steiermark zur Abwicklung der MusikschülerInnen-Förderung

Beschreibung

In der Steiermark fördert das Land den Erhalt und Ausbau der musikalischen Bildung an regionalen Musikschulen. Als Zuschussmodell werden laufende Fördermittel direkt an öffentliche Einrichtungen als Schulträger ausgezahlt, die im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Land Steiermark die Mittel an die Musikschüler:innen weiterleiten. Die Maßnahme zielt darauf ab, den kostenintensiven Besuch von Musikschulen zu erleichtern und so die Teilhabe an kultureller und außerschulischer Bildung nachhaltig zu stärken. Mit einer kontinuierlichen Antragsmöglichkeit trägt das Programm dazu bei, dass musikalisches Lernen langfristig und planbar bleibt.

Förderziel: Die musikalische Ausbildung von Schülerinnen und Schülern an steirischen Musikschulen soll gesichert und ausgebaut werden. Öffentliche Träger verfügen über eine direkte Finanzierungszusage, sobald eine Kooperationsvereinbarung mit dem Land Steiermark abgeschlossen ist. Als Förderbereiche gelten Bildung, Kultur, Aus- & Weiterbildung sowie Kultur & Medien. Die Zuschüsse können von jeder berechtigten Einrichtung jederzeit beantragt werden. Dadurch werden nicht nur Lernende entlastet, sondern auch Betreiber:innen von Musikschulen motiviert, ihr Angebot qualitativ weiterzuentwickeln. Das Förderinstrument richtet sich an alle Musikschüler:innen, deren Schulträger als Intermediär:innen zur Abwicklung der Fördermittel fungieren.

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