Zuschuss

Förderung von Naturschutzprojekten aus Einnahmen der Naturschutzabgabe

Förderung von Naturschutzprojekten im Stadtbereich Villach zur Umsetzung von Maßnahmen gemäß Kärntner Naturschutzgesetz. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2019
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten

Förderziel

Fördergegenstände stellen erforderliche Maßnahmen dar, die zur Erreichung der Ziele des Kärntner Naturschutzgesetzes sowie der naturschutzrelevanten Verordnungen auf Landes-, Bundes- und EU-/internationaler Ebene dienen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einzelpersonen und gemeinnützige Vereine
  • Antragstellung
  • Projektnachweis
  • Vorweis der Rechnung
  • Durchführung im Stadtbereich Villach

Beschreibung

Die Förderung naturschutzkonformer Maßnahmen im Stadtbereich Villach wird aus Mitteln der Naturschutzabgabe unterstützt und richtet sich nach den Vorgaben des Kärntner Naturschutzgesetzes sowie einschlägiger Verordnungen auf Landes-, Bundes- und EU-/internationaler Ebene. Gefördert werden unter anderem anwendungsorientierte Grundlagenermittlungen wie Kartierungen, Monitorings und Managementpläne, fachübergreifende Zielfindungsprozesse, Maßnahmenplanungen und Evaluierungen. Darüber hinaus werden naturschutzrelevante Beratungen, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zur Bewusstseinsbildung finanziell gefördert. Ebenfalls im Fokus stehen die Pflege, Wiederherstellung oder Neuanlage wertvoller Lebensräume, die privatrechtliche Sicherung ökologisch bedeutsamer Grundstücke sowie Investitionen in Informationsinfrastruktur wie Lehr- und Themenpfade oder Aussichtsplätze. Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis können hier ebenso zum Einsatz kommen wie engagierte Ehrenamtliche, die zur Steigerung der lokalen Biodiversität beitragen möchten.

Förderberechtigt sind Einzelpersonen und gemeinnützige Organisationen mit Wohnsitz oder Tätigkeit im Stadtbereich Villach. Anträge auf einen Direktzuschuss können fortlaufend und ohne Fristbegrenzung eingereicht werden. Voraussetzung für eine Bewilligung ist ein detaillierter Projektnachweis samt Kostenvoranschlag und späterer Rechnungslegung sowie die tatsächliche Durchführung aller Maßnahmen im geförderten Gebiet. Die Abteilung Anlagenrecht und Umweltschutz der Stadt Villach prüft Anträge auf Vollständigkeit, bewertet die fachliche Eignung und begleitet die Antragstellenden während des gesamten Förderprozesses. Dieses kontinuierliche Förderangebot schafft Anreize für nachhaltige Naturschutzinitiativen und stärkt das ökologische Engagement vor Ort.

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