Förderung von netzdienlichen Stromspeichersystemen für PV-Anlagen
Land Tirol fördert Stromspeichersysteme für Photovoltaikanlagen mit 100 € pro kWh bis maximal 10 kWh nutzbarer Speicherkapazität zur Erhöhung des Eigenverbrauchs. Anträge von 01.01.2026 bis 31.12.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Investitionen in intelligente, stationäre Stromspeichersysteme und Steuerungen für bestehende und neue Photovoltaikanlagen in Tirol, um den Eigenversorgungsgrad zu steigern, den Netzstrombezug zu minimieren und die Energieautonomie im Rahmen der Tiroler Energiestrategie 2050 zu fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Errichtung von stationären Stromspeichersystemen
- Nachrüstung bestehender Photovoltaikanlagen mit Speichersystemen
- Einbau intelligenter Steuerungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz oder Firmenstandort in Tirol
- Inbetriebnahme oder Errichtung der Anlage ab 01.01.2026
- Maximal 10 kWh nutzbare Speicherkapazität
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Abschlussrechnung
- Zahlungsbestätigung
- Fachunternehmererklärung
- Installationsdokument für Photovoltaik Stromerzeugungsanlagen
Beschreibung
Die Förderung von netzdienlichen Stromspeichersystemen für Photovoltaikanlagen unterstützt Investitionen in intelligente, stationäre Energiespeicher sowie passende Steuerungstechnik. Adressiert werden natürliche und juristische Personen mit Hauptwohnsitz oder Firmenstandort in Tirol – von Privathaushalten über Unternehmen bis hin zu gemeinnützigen Organisationen. Ziel des Landesprogramms ist es, den Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Sonnenstrom deutlich zu steigern, den Bezug aus dem öffentlichen Netz zu minimieren und damit die Energieautonomie im Einklang mit der Tiroler Energiestrategie 2050 zu fördern. Sowohl Neuinstallationen als auch Nachrüstungen bestehender Photovoltaikanlagen werden berücksichtigt, um den Anteil erneuerbarer Energien im Land konsequent auszubauen und Netzstabilität zu sichern.
Förderhöhe: Pauschal 100 € pro kWh nutzbarer Speicherkapazität bis maximal 10 kWh (max. 1.000 €). Frist: Anträge können ab dem 01.01.2026 bis spätestens 31.12.2026 eingereicht werden, solange Budgetmittel vorhanden sind. Voraussetzungen: Hauptwohnsitz oder Firmenstandort in Tirol sowie Inbetriebnahme oder Errichtung der Anlage im Förderzeitraum. Förderfähige Ausgaben: Errichtung neuer stationärer Stromspeicher, Nachrüstung bestehender PV-Anlagen mit Speichern und Einbau intelligenter Steuerungen. Benötigte Unterlagen: Abschlussrechnung, Zahlungsbestätigung, Fachunternehmer:innen-Erklärung und Installationsdokument für Photovoltaik-Stromerzeugungsanlagen. Mit diesem Förderangebot leistet das Land Tirol einen wertvollen Beitrag zur Entlastung der Stromnetze, stärkt die Unabhängigkeit der Nutzer:innen und treibt den Klimaschutz im Alpenland nachhaltig voran.
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