Förderung von Neuimkern
Investive Förderung für Neuimker:innen in Brandenburg: Zuschuss für Gerätschaften und Bienenvölker. Anträge für das Förderjahr 2026 vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Wegen der ökologischen Bedeutung der Bestäubungsleistung von Bienen sollen die Bienenbestände erhöht werden. Dazu sollen neue Imker gewonnen und die Aufnahme der Imkerei einmalig je Neuimker investiv gefördert werden.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen zum Erwerb von Ausstattungen für die Imkerei
- Erwerb von bis zu drei Bienenvölkern
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz im Land Brandenburg
- Aufbau einer Imkerei in Brandenburg
- Vor Antragstellung keine frühere Bienenhaltung
- Absolvierung eines theoretischen Anfängerkurses innerhalb der letzten 12 Monate
- Beginn einer praktischen Unterweisung (z. B. Patenschaft) zum Zeitpunkt der Antragstellung
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- PDF-Antragsformular
- Nachweis über Teilnahme am theoretischen Anfängerkurs
- Bestätigung über Beginn bzw. Abschluss der praktischen Unterweisung
- Anzeigebestätigung beim Veterinäramt
- Erklärung über erhaltene De-minimis-Beihilfen
Beschreibung
Die investive Förderung für Neuimker:innen in Brandenburg unterstützt natürliche Personen mit Wohnsitz im Land Brandenburg, die erstmals eine Imkerei aufbauen möchten. Ziel ist es, angesichts der großen ökologischen Bedeutung der Bienenbestäubung den Bestand heimischer Bienenvölker zu erhöhen. Gefördert werden Ausstattungen nach der Investitionsgüterliste sowie der Erwerb von bis zu drei Bienenvölkern. Pro Neuimker:in beträgt die maximale Fördersumme 1.000 € bei einer Förderquote von 40 % des Investitionsvolumens bis zu 2.500 €. Anträge können im Förderjahr 2026 vom 01.01. bis 31.12. gestellt werden, die Projektdauer ist auf zwölf Monate begrenzt.
Zur Antragstellung ist ein PDF-Antragsformular einzureichen; erforderlich sind Nachweise über den Wohnsitz in Brandenburg, den Abschluss eines theoretischen Anfängerkurses innerhalb der letzten 12 Monate und den Beginn einer praktischen Unterweisung (z. B. Patenschaft) zum Zeitpunkt des Antrags. Weiterhin muss die Bienenhaltung beim örtlichen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt angezeigt und erklärt werden, dass in den letzten sechs Jahren keine Förderung nach Art. 55 VO 1308/2013 bezogen wurde. Weitere nötige Unterlagen sind die Anzeigebestätigung des Veterinäramts sowie eine Erklärung zu erhaltenen De-minimis-Beihilfen. Diese Richtlinie des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg fördert damit den Nachwuchs in der Imkerszene und leistet einen wichtigen Beitrag zum Naturschutz und zur nachhaltigen Landwirtschaft.
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