Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Kommunen
Festbetragsanreiz für Kommunen: Pro Ladepunkt bis zu 1.500 € Förderung für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Anträge bis 31.12.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Erwerb, Errichtung und Netzanschluss stationärer, steuerbarer, fabrikneuer nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten
Förderfähige Ausgaben
- Ladesäule bzw. Wallbox
- Leistungselektronik
- Authentifizierungs- und Bezahlsysteme
- Lastmanagement
- Energiemanagementsysteme
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Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigte dürfen keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben
- Strom muss aus erneuerbaren Energien oder vor Ort erzeugtem regenerativen Strom stammen
- Installation und Aufbau durch Fachunternehmen unter Beachtung der Ladesäulenverordnung
- Ladeinfrastruktur ausschließlich nicht-öffentlich nutzen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kostenvoranschlag
- Online-Antragsformular
- Nachweis Grünstromliefervertrag
- Angebot eines Fachunternehmens
- PIN-Code Bestätigung
Beschreibung
Kommunen und kommunale Zweckverbände in Nordrhein-Westfalen können im Rahmen des Programms progres.nrw einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für die Beschaffung und Errichtung stationärer, steuerbarer und fabrikneuer Ladeinfrastruktur beantragen. Gefördert werden sowohl Wallboxen als auch Ladestationen mit einem oder mehreren Ladepunkten inklusive Leistungselektronik, Authentifizierungs- und Bezahlsystemen, Last- und Energiemanagement sowie Tiefbau, Fundament, Montage und Netzanschluss. Der Fördersatz beträgt bis zu 1 500 € je Ladepunkt (bei Ladeleistungen unter 50 kW) beziehungsweise 150 € je Kilowatt Ladeleistung (ab 50 kW), maximal in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Projektdauer liegt bei 18 Monaten, Anträge sind bis zum 31. Dezember 2026 möglich.
Förderberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und kommunale Betriebe nach dem GkG NRW, sofern keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts erfolgen. Voraussetzung ist der Bezug von Grünstrom oder vor Ort erzeugtem regenerativem Strom, die fachunternehmerische Installation nach Ladesäulenverordnung sowie die ausschließliche nicht-öffentliche Nutzung der Ladeinfrastruktur. Zur Antragstellung werden ein Kostenvoranschlag, das ausgefüllte Online-Formular, der Nachweis eines Grünstromliefervertrags, ein Angebot eines Fachunternehmens und die PIN-Code-Bestätigung benötigt. Der Zuschuss unterstützt Kommunen dabei, Klimaschutz- und Mobilitätsziele zu erreichen und die Ladeinfrastruktur für kommunale Fuhrparks zukunftssicher auszubauen.
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