Zuschuss

Förderung von Organisationen mit Seniorenarbeit in NÖ

Nicht rückzahlbare Beihilfe für Seniorenorganisationen und anerkannte Kirchen in Niederösterreich für Projekte und Aktivitäten rund um Seniorenarbeit. Einreichung bis 31. März des Förderjahres.

Soziales Gesundheit Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03.2020
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Niederösterreich
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Seniorenorganisationen in Niederösterreich zur Durchführung von Maßnahmen im Sinne des § 3 NÖ Seniorengesetzes, wie Eigenaktivitäten, körperliche Fitness, musische Seniorenarbeit, generationenübergreifende Projekte, soziale Modellregion und Ehrenamtsförderung.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Tätigkeit erstreckt sich auf Niederösterreich
  • Satzungsmäßiger Zweck beinhaltet Durchführung von Vorhaben gemäß § 3 NÖ Seniorengesetz
  • Anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften

Beschreibung

Die nicht rückzahlbare Beihilfe unterstützt gemeinnützige Organisationen sowie anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften mit Tätigkeit im Bereich der Seniorenarbeit im Bundesland Niederösterreich. Gefördert werden vielfältige Projekte und Aktivitäten, die der gesellschaftlichen Teilhabe und Lebensqualität von Senior:innen dienen. In den Themenfeldern Soziales, Gesundheit, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Kultur, Medien sowie Arbeit & Soziales eröffnen sich Chancen für Eigenaktivitäten, musische Angebote, Bewegungsprogramme und generationenübergreifende Initiativen. Eine effiziente Mittelverwendung wird durch Zweckbindung sichergestellt und orientiert sich an den Vorgaben des § 3 des NÖ Seniorengesetzes.

Das Förderprogramm richtet den Fokus auf Maßnahmen zur Stärkung der Eigeninitiative von Senior:innen, Erhalt und Förderung körperlicher Fitness sowie musikalisch-kulturelle Gestaltung im Alltag. Besondere Bedeutung kommt Projekten zu, die den Austausch zwischen Jung und Alt fördern oder innovative soziale Modellregionen ins Leben rufen. Zudem wird die ehrenamtliche Arbeit von Senior:innen in der Region aktiv unterstützt. Für eine Berücksichtigung im Förderjahr ist ein schriftlicher Antrag bis spätestens 31. März einzureichen. Voraussetzung für eine Förderung ist der in den Satzungen verankerte Zweck zur Durchführung von Vorhaben gemäß § 3 NÖ Seniorengesetz und der räumliche Wirkungskreis Niederösterreich. Interessierte Organisationen erhalten detaillierte Informationen und Antragsunterlagen bei der zuständigen Abteilung der Landesregierung und können so ihren Beitrag zu einer lebendigen Seniorenarbeit in Niederösterreich leisten.

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