Förderung von Organisationsentwicklungsprozessen
Die Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW fördert Professionalisierungs- und Organisationsentwicklungsprozesse von Umwelt- und Entwicklungsorganisationen in Nordrhein-Westfalen. Externe Beratungskosten werden bis zu 10.000 € übernommen; Anträge sind laufend möglich, mindestens zwei Monate vor Projektbeginn.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist es, Nichtregierungsorganisationen in NRW bei der Analyse und Optimierung ihrer internen Strukturen, Arbeitsabläufe und Kommunikationsprozesse zu unterstützen. Durch externe Prozessberatung soll ein organisationsinterner Handlungsplan entwickelt werden, der konkrete Umsetzungsschritte, Verantwortlichkeiten und Themenschwerpunkte zur Stärkung der Entscheidungs- und Aktionsfähigkeit dokumentiert und langfristig zur Professionalisierung und Effizienzsteigerung beiträgt.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für externe Beratung
- Honorarkosten
- Sachkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen der Organisation
- Gemeinkostenpauschale
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz und Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen
- Nachgewiesene Antragsberechtigung bei der Stiftung
- Antrag mindestens zwei Monate vor geplantem Projektbeginn einreichen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung (2–3 Seiten)
- Vergabeformular für Angebote (ab 5.000 €)
- Angebotsunterlagen der Beratungsunternehmen
- Protokoll des Erstgesprächs mit dem Beratungsunternehmen
- Kosten- und Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Qualität der Bedarfsermittlung
- Nachhaltigkeit des Handlungsplans
- Aktive Einbindung haupt- und ehrenamtlicher Aktiver
Beschreibung
Die Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen unterstützt gemeinnützige Umwelt- und Entwicklungsorganisationen, Vereine und Interessenverbände in Nordrhein-Westfalen bei der Professionalisierung ihrer Strukturen, Arbeitsabläufe und Kommunikationsprozesse. Gefördert werden externe Beratungsleistungen, die die Analyse von Stärken und Schwächen sowie die Entwicklung eines organisationsinternen Handlungsplans ermöglichen. Dieser Plan legt konkrete Umsetzungsschritte, Zuständigkeiten und Themenschwerpunkte fest und trägt langfristig zur Effizienzsteigerung und Entscheidungsfähigkeit der Organisation bei. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 10.000 € pro Projekt und deckt Honorarkosten und Sachkosten externer Beratungsunternehmen ab. Eigenanteile in Form von Ehrenamtsstunden können als fiktive Kosten (15 €/Stunde) angerechnet werden, während Personalaufwendungen der Organisation und eine Gemeinkostenpauschale ausgeschlossen sind. Anträge können laufend gestellt werden, müssen jedoch mindestens zwei Monate vor Beginn des Beratungsprojekts vollständig eingereicht werden.
Zur Antragstellung ist eine 2–3-seitige Projektbeschreibung mit Hintergrund, Zielsetzung und geplanter Methodik erforderlich. Hinzu kommen das Vergabeformular (ab 5.000 €), mindestens drei schriftliche Angebotsanfragen, das Protokoll des Erstgesprächs mit dem ausgewählten Beratungsunternehmen sowie ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan. Bewertungskriterien sind die Qualität der Bedarfsermittlung, die Nachhaltigkeit des Handlungsplans und die aktive Einbindung haupt- und ehrenamtlicher Aktiver. Die Entscheidung über die Förderung erfolgt zeitnah, um eine zügige Umsetzung zu ermöglichen. Diese Förderlinie richtet sich an ehren- und hauptamtlich Engagierte, die ihre Organisation zukunftsfähig gestalten und ihre Wirkung entfalten möchten.
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