Förderung von Planungs- und Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau
Zuschuss für Machbarkeitsstudien, Konzepte und Gutachten zum Ausbau von Photovoltaikanlagen in NRW. Anträge bis 30.06.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen zur Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen auf Mehrparteienhäusern und Freiflächen-Photovoltaikanlagen.
Förderfähige Ausgaben
- Machbarkeitsstudien
- Potenzial- und Wirtschaftlichkeitsanalysen
- Konzepterstellungen
- Vorplanungsstudien
- Umwelt- und Blendgutachten
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Beratung muss anbieterneutral und unabhängig sein
- Nachweis fachspezifischer Beratungsleistungen innerhalb der letzten zwei Jahre
- Nachweis geprüfter Tragwerksplaner für Statikuntersuchungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kostenangebot/Kostenvoranschlag
- Online-Antragsformular
- Nachweis qualifizierter Beratender
- Unternehmererklärung
- Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten
- Kämmererklärung
Bewertungskriterien
- Anbieterneutralität und Unabhängigkeit der Beratung
- Qualifikation und fachspezifische Nachweise der Beratenden
- Wirtschaftlichkeit und Relevanz der geplanten Leistungen
Beschreibung
Die Förderinitiative unterstützt nordrhein-westfälische Kommunen, Zweckverbände, Unternehmen sowie private Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Vorbereitung investiver Photovoltaikvorhaben. Gefördert werden Machbarkeitsstudien, Potenzial- und Wirtschaftlichkeitsanalysen, Konzepterstellungen, Vorplanungsstudien, Umwelt- und Blendgutachten, Statik- und Netzanschlussprüfungen sowie Begleitung von Bauleitverfahren zur Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen auf Mehrparteienhäusern und Freiflächenstandorten. Die Beratungsleistungen müssen anbieterneutral, unabhängig und durch qualifizierte Expert:innen erfolgen; statische Untersuchungen sind durch geprüfte Tragwerksplaner:innen zu erbringen. Die Förderung in Form eines Zuschusses deckt je Nachweis zwischen 50 % und 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ab. Die maximalen Förderhöhen reichen von 35.000 € für Unternehmen bis zu 50.000 € für Kommunen (finanzschwache Gebietskörperschaften bis 100 %). Anträge können bis zum 30. Juni 2027 beim Förderportal NRW eingereicht werden.
Das Auswahlverfahren orientiert sich an den Kriterien Anbieterneutralität, fachliche Qualifikation der Beratenden sowie Wirtschaftlichkeit und Relevanz der geplanten Leistungen. Zuwendungsvoraussetzung ist ein gültiges Kostenangebot, der Nachweis qualifizierter Beratender sowie eine Kämmererklärung bzw. Unternehmens- und Unternehmererklärung. Nach positiver Antragsprüfung erfolgt die Zusage, gefolgt von Auftragsvergabe und abschließendem Verwendungsnachweis. Die Maßnahme darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beauftragt werden. Damit schafft das Programm eine fundierte Basis für die Energiewende in Nordrhein-Westfalen, indem es bauliche und rechtliche Vorarbeiten für eine zukunftsfähige Ausbauoffensive von Photovoltaikanlagen fördert und klimaschützende Investitionen vorbereitet.
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