Zuschuss

Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch den Biber

Investive Fördermaßnahmen gegen Biberschäden an Infrastruktur, Teichwirtschaft und Gehölzen in Brandenburg. Richtlinie bis 31.12.2026 gültig, aktuell Antragsstopp aus haushalterischen Gründen.

Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Unternehmensgröße: alle Unternehmensgrößen
Förderquote: bis zu 100% der förderfähigen Kosten (für Gemeinden maximal 80%)

Förderziel

Zuwendungen zur Vermeidung von Schäden durch den Biber an öffentlicher Infrastruktur, Teichwirtschaften und erhaltenswerten Gehölzen sowie zur Förderung der Akzeptanz des Bibers und eines konfliktarmen Miteinanders.

Förderfähige Ausgaben

  • Einzelbaumschutz inkl. Zubehör (Anstriche, Drahtgeflecht, Estrichmatten)
  • Sicherung von Zu- und Abläufen in Teichanlagen
  • Dammdrainagen
  • Einbau von Stahlmatten, Dichtwänden, Steinlagen, Kiessperren
  • Einbau von Gittern zum Schutz von Durchlässen
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Hochwasserschutzmaßnahmen
  • Betriebs- und Folgekosten im Zusammenhang mit investiven Maßnahmen
  • unbare Eigenleistungen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bestätigungsvermerk der amtlichen Biberbeauftragten zur fachlichen Notwendigkeit
  • Erforderliche behördliche Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung) bei baulichen Änderungen
  • Einverständniserklärung des Eigentümers bei baulichen Anlagen
  • Eigenerklärung bei nicht wirtschaftlich tätigen Antragstellenden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Richtlinie zur Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch den Biber (PDF)
  2. Antragsformular Präventionsmaßnahmen Biber (docx)
  3. Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer De-minimis-Beihilfe
  4. Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten
  5. Bestätigungsvermerk der amtlichen Biberbeauftragten
  6. Nachweis behördlicher Genehmigungen
  7. Eigentumsnachweis oder Verfügungsrecht

Bewertungskriterien

  • Ermessensentscheidung der Bewilligungsbehörde
  • Disponibilität der Haushaltsmittel

Beschreibung

Die Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch den Biber in Brandenburg richtet sich an natürliche sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Ziel ist die Vermeidung von Schäden an öffentlicher Infrastruktur, Teichwirtschaften und erhaltenswerten Gehölzen sowie die Stärkung der gesellschaftlichen Akzeptanz des Bibers und eines konfliktarmen Miteinanders. Gefördert werden Investitionen wie Einzelbaumschutz mit Anstrichen oder Drahtgeflecht, Dammdrainagen, Stahlmatten, Dichtwände, Steinlagen und Kiessperren, Gitterschutz für Durchlässe sowie Fest- und Elektrozäune. Ebenso können Planungs- und Beratungskosten bis zu 20 % der förderfähigen Ausgaben berücksichtigt werden. Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2026 gültig, aktuell besteht aufgrund haushalterischer Engpässe jedoch ein Antragsstopp.

Förderberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen jeder Größe und öffentliche Einrichtungen mit einem bestätigten fachlichen Vermerk der amtlichen Biberbeauftragten sowie den erforderlichen Genehmigungen und Nachweisen (z. B. Eigentumsnachweis, Baugenehmigung). Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss und deckt bis zu 100 % der förderfähigen Kosten ab (für Gemeinden bis maximal 80 %). Ausgeschlossen sind Hochwasserschutzmaßnahmen, Betriebs- und Folgekosten sowie unbare Eigenleistungen. Die Bewilligung erfolgt auf Grundlage des verfügbaren Haushalts und erfolgt durch Ermessensentscheidung der zuständigen Behörde. Interessierte finden alle relevanten Antragsunterlagen in der Richtlinie und in zugehörigen Formularen, sobald die Antragstellung wieder möglich ist. Eine frühzeitige Vorbereitung schafft beste Voraussetzungen für eine zeitnahe Umsetzung von Schutzmaßnahmen gegen Biberschäden.

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