Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch den Biber
Investive Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch den Biber an öffentlicher Infrastruktur, Teichwirtschaften und Gehölzen in Brandenburg. Anträge bis 31.12.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von zusätzlichen finanziellen Aufwendungen zur Vermeidung von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur, an Teichwirtschaften sowie an erhaltenswerten Gehölzen; Ziel ist die Schaffung von Akzeptanz gegenüber dem Biber und ein konfliktarmes Nebeneinander.
Förderfähige Ausgaben
- Einzelbaumschutz inkl. Zubehör (Anstriche, Drahtgeflecht, Estrichmatten)
- Sicherung von Zu- und Abläufen in Teichanlagen
- Dammdrainagen
- Einbau von Stahlmatten, Dichtwänden, Steinlagen oder Kiessperren an Dämmen und Böschungen
- Einbau von Gittern zum Schutz von Durchlässen
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Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Natürliche oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts
- Mindestausgaben von 500 € (Bagatellgrenze)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Richtlinie zur Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch den Biber
- Antragsformular Präventionsmaßnahmen Biber
- Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer De-minimis-Beihilfe
- Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten
Beschreibung
Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) Brandenburg fördert investive Präventionsmaßnahmen, um Schäden an öffentlicher Infrastruktur, Teichwirtschaften und erhaltenswerten Gehölzen durch den Biber zu verhindern. Antragsteller:innen aus dem öffentlichen oder privaten Bereich – sei es eine Behörde, ein Unternehmen, eine gemeinnützige Organisation oder eine Privatperson – können ab einem Mindestaufwand von 500 € einen Zuschuss beantragen. Ziel der Förderung ist es, Akzeptanz für den Biber in der Bevölkerung zu schaffen und ein konfliktarmes Zusammenleben von Mensch und Tier zu ermöglichen. Die Förderrichtlinie, in Kraft seit dem 26. März 2025, gilt bis zum 31. Dezember 2026; Anträge können bis zu diesem Datum eingereicht werden.
Gefördert werden diverse technische Schutzvorrichtungen, darunter Einzelbaumschutz mit Anstrichen oder Drahtgeflecht, Dammdrainagen, Dichtwände, Steinlagen und Kiessperren an Böschungen sowie Gittersysteme für Durchlässe. Ebenfalls bezuschusst werden Fest- und Elektrozäune sowie Sicherungsmaßnahmen an Zu- und Abläufen von Teichanlagen. Voraussetzung ist die Durchführung der Maßnahmen in Brandenburg, die Einhaltung der Richtlinie und die vollständige Einreichung der nötigen Dokumente – unter anderem das Antragsformular für Präventionsmaßnahmen, die Erklärung zur De-minimis-Beihilfe sowie die Erklärung zu Unternehmensschwierigkeiten. Interessierte können sich fachlich beim Landesamt für Umwelt beraten lassen und ihre Anträge bei der Abteilung Förderung des Landesamts für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung einreichen. Diese Initiative stärkt die Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, fördert den Natur- und Gewässerschutz und trägt zu mehr Energieeffizienz und Klimaschutz in der Region bei.
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