Förderung von Projekten der Bildungs- und Informationsarbeit in der Entwicklungspolitik
Förderung für gemeinnützige Vereine in Berlin zur Bildungs-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit in der Entwicklungspolitik. Projektförderung als Zuschuss mit Antragsfristen 30.06. und 30.11., Kleinförderungen bis 4.000 € alle zwei Monate.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten der Bildungs-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit in der Entwicklungspolitik im Land Berlin gemäß den entwicklungspolitischen Leitlinien und Zielen der Agenda 2030.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
- Unterkunft und Verpflegung
- Verwaltungskosten bis 10 %
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Investitionen in Immobilien
- Schuldenausgleich
- valorisierte Leistungen
- freiwillige Versicherungskosten
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Im Vereinsregister eingetragener gemeinnütziger Verein oder als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannte Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft
- Sitz in Berlin oder besonderes Interesse des Landes Berlin an der Durchführung
- Entwicklungspolitischer Bezug des Projekts für das Land Berlin
- Mindesteigenbeteiligung von 10 % der Finanzierung
- Vorlage einer Kindesschutz-Richtlinie bei Projekten für oder mit Minderjährigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Ausgaben- und Einnahmenplan
- Projektbeschreibung
- Kindesschutzrichtlinie (bei Zielgruppe Minderjährige)
- Stellenbeschreibung (bei Personalkosten)
- Ausdruck aus der Transparenzdatenbank
- LGG-Erhebungsbogen
- Satzung (Erstantragsteller)
- Auszug aus dem Vereinsregister (Erstantragsteller)
- Freistellungsbescheid (Erstantragsteller)
Bewertungskriterien
- Entwicklungspolitischer Bezug zum Land Berlin
- Eigen- und Drittmittelbeteiligung
- Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- Qualität der Wirkungsindikatoren
- Nachhaltigkeit der Projektergebnisse
Beschreibung
Die Förderung von Projekten der Bildungs- und Informationsarbeit in der Entwicklungspolitik richtet sich an in Berlin ansässige, im Vereinsregister eingetragene gemeinnützige Vereinsstrukturen sowie an anerkannte Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Unter fachlicher Leitung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und administrativer Betreuung durch die Stiftung Nord-Süd-Brücken werden entwicklungspolitische Vorhaben als einmaliger Zuschuss mit einer Förderquote von bis zu 90 % unterstützt. Im Land Berlin realisierte Bildungs-, Informations- und Öffentlichkeitsprojekte sowie Maßnahmen in Ländern des Globalen Südens im Rahmen etablierter Städte- oder Schulpartnerschaften werden thematisch entlang der entwiklungspolitischen Leitlinien des Landes Berlin zur Agenda 2030 gefördert. Die Förderrunden für Projektvorhaben laufen jeweils am 30. Juni und 30. November eines Jahres; Kleinförderungen bis 4.000 € können zum 20. Februar, 20. April, 20. Juni, 20. August und 20. Oktober beantragt werden.
Gefördert werden Personal- und Sachkosten, Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung, Honorare sowie Verwaltungskosten bis zu 10 % der Projektausgaben. Investitionen in Immobilien, Schuldenausgleich, valorisierte Leistungen und freiwillige Versicherungsbeiträge sind nicht anrechenbar. Die Auswahl orientiert sich an Kriterien wie entwicklungspolitischer Berlin-Bezug, Eigen- und Drittmittelbeteiligung, Wirtschaftlichkeit, Qualität der Wirkungsindikatoren und Nachhaltigkeit der Ergebnisse. Dem Antrag sind unter anderem das ausgefüllte Antragsformular, ein Ausgaben- und Einnahmenplan, eine fundierte Projektbeschreibung, gegebenenfalls eine Kindesschutz-Richtlinie sowie Nachweise zu Transparenzdatenbank, Satzung, Vereinsregisterauszug und Freistellungsbescheid beizufügen. Die bewusst gestaltete Förderung bietet gemeinnützigen Träger:innen eine solide Basis, um entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit in Berlin und im Globalen Süden wirkungsvoll umzusetzen.