Zuschuss

Förderung von Projekten der Jugendarbeit

Die Stiftung Jugendarbeit Schleswig-Holstein fördert Maßnahmen, Veranstaltungen und Projekte der freien Jugendarbeit in Schleswig-Holstein (Jugendverbände, Jugendringe, Jugendinitiativen), auch innovative Vorhaben z.B. in Ganztagsschulen. Anträge können jederzeit formlos und ohne feste Frist eingereicht werden.

Kinder und Jugendliche Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Schleswig-Holstein
Fördersumme: bis zu 10.000 € pro Jahr
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Maßnahmen, Veranstaltungen und Projekten der freien Jugendarbeit von Jugendverbänden, Jugendringen und Jugendinitiativen in Schleswig-Holstein; nachhaltige Unterstützung innovativer Vorhaben in Ganztagsschulen.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Deckung allgemeiner, laufender Kosten
  • Förderung rein wissenschaftlicher Vorhaben

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in Schleswig-Holstein
  • Fachliche Voraussetzungen gemäß § 74 Abs. 1 KJHG erfüllen
  • Gewähr für zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel
  • Verfolgung gemeinnütziger Ziele
  • Erbringung angemessener Eigenleistung
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Darstellung des Vorhabens
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Anschrift und Kontoverbindung des Antragstellers

Beschreibung

Die Stiftung Jugendarbeit Schleswig-Holstein unterstützt mit ihrem Programm „Förderung von Projekten der Jugendarbeit“ Vereine, Interessenverbände und gemeinnützige Organisationen, die in Schleswig-Holstein eigenverantwortlich Maßnahmen, Veranstaltungen und Projekte der freien Jugendarbeit planen und durchführen. Dabei richtet sich das Engagement insbesondere an Jugendverbände, Jugendringe sowie Jugendinitiativen, die sich für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Demokratiebildung und außerschulische Bildungsangebote engagieren. Pro Jahr können Zuwendungen von bis zu 10.000 € beantragt werden; auch innovative Projekte in Ganztagsschulen finden besondere Beachtung. Anträge werden jederzeit formlos und ohne feste Fristen entgegengenommen, was eine flexible Projektplanung erleichtert.

Voraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis eines Sitzes in Schleswig-Holstein, die Erfüllung der fachlichen Anforderungen gemäß § 74 Abs. 1 KJHG sowie die Verfolgung gemeinnütziger Ziele. Weiterhin sind eine wirtschaftliche Mittelverwendung, eine angemessene Eigenleistung und die Einhaltung der Förderkonzeption verpflichtend. Nicht förderfähig sind allgemeine laufende Kosten sowie rein wissenschaftliche Vorhaben. Dem Antrag müssen eine präzise Darstellung des Vorhabens, ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie die Anschrift und Kontoverbindung des Antragstellenden beigefügt werden. Die Stiftung entscheidet über die Zuwendungen und erwartet nach Projektabschluss eine zeitnahe Abrechnung. Durch die Berichterstattung über geförderte Vorhaben sollen nachhaltige Impulse in der Jugendarbeit gesetzt und das Engagement junger Menschen in Schleswig-Holstein langfristig gestärkt werden.

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