Förderung von Projekten zum Thema „Untersuchung risikoreicher Ideen im Bereich der Material- und Werkstoffforschung“ (Experiment!Material)
Bundesweite Förderung riskanter, explorativer Ideen in der Material- und Werkstoffforschung als nicht rückzahlbarer Zuschuss über einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten. Einreichung von Projektskizzen zu jährlichen Stichtagen möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit der Förderrichtlinie „Experiment!Material“ werden originelle und wissenschaftlich fundierte, besonders risikoreiche Ideen und Experimente im frühen (vorwettbewerblichen) Stadium der Material- und Werkstoffforschung unterstützt. Ziel ist es, erste Machbarkeitsnachweise für unkonventionelle Hypothesen, Methoden oder Technologien zu erbringen und Freiräume für innovative Experimente zu schaffen, wobei ein Scheitern in Kauf genommen wird, um langfristig neue Anwendungen, Verfahren oder Produkte zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Zuwendungsfähige projektbezogene Ausgaben nach AZA/AZAP/AZV oder AZK
- Projektpauschale von 20% bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken
- Ausgaben zur Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation der Forschungsergebnisse
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland
- Förderinteressent:in muss leitende/r Wissenschaftler:in sein (Personenzuschnitt)
- Bei gemischt wirtschaftlich und nichtwirtschaftlich tätigen Einrichtungen klare Trennung der Tätigkeiten und Kosten zur Vermeidung von Quersubventionierung
Beschreibung
Mit dem Zuschussprogramm Experiment!Material fördert das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt bundesweit besonders risikoreiche, explorative Vorhaben im vorwettbewerblichen Stadium der Material- und Werkstoffforschung. Gefördert werden originelle Hypothesen, Methoden oder Technologien, die durch erste Machbarkeitsnachweise unkonventionelle Wege aufzeigen und Freiräume für innovative Experimente eröffnen. Ein Scheitern gilt als Lernchance und soll langfristig die Entwicklung neuer Anwendungen, Verfahren oder Produkte anstoßen. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss über einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten gewährt und kann bis zu 100 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben abdecken. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird eine zusätzliche Projektpauschale von 20 % bereitgestellt.
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland, wobei die Förderung personengebunden an die leitende Wissenschaftler:in geknüpft ist. Einrichtungen mit gemischten Tätigkeitsprofilen müssen eine klare Trennung von wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Ausgaben nachweisen, um Quersubventionierung auszuschließen. Zuwendungsfähige Ausgaben orientieren sich an den Richtlinien AZA/AZAP/AZV oder AZK und umfassen auch Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation der Forschungsergebnisse. Projektskizzen können zu den jährlichen Stichtagen 01.11.2025, 01.06.2026, 01.06.2027, 01.06.2028 und 01.06.2029 elektronisch eingereicht werden. Eine verspätete Vorlagefrist ist nicht als Ausschlussfrist zu verstehen, verspätete Skizzen werden gegebenenfalls zum nächstmöglichen Termin berücksichtigt.
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