Zuschuss

Förderung von Projekten zur Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung

Zuschüsse für kommunale und gemeinnützige Projekte in Niedersachsen zur Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Abbau von Barrieren, Schutz vor Gewalt und Förderung von Teilhabe in Kultur, Bildung, Freizeit und Sport. Förderung bis zu 50% (Kommunen 80%) der förderfähigen Ausgaben, Anträge vor Projektbeginn möglich.

Frauenförderung Arbeit Soziales

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Fördersumme: bis zu 50.000 €
Förderquote: 50% - 80%

Förderziel

Das Land Niedersachsen unterstützt Vorhaben, die die Öffentlichkeit für die Belange von Menschen mit Behinderungen sensibilisieren und gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen, etwa durch Schutz vor Gewalt, Abbau von Barrieren, Ausbau von Kultur-, Bildungs-, Freizeit- und Sportangeboten sowie Erarbeitung von Aktionsplänen und Durchführung von Inklusionskonferenzen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Durchführung des Projekts in Niedersachsen
  • Antrag vor Projektbeginn
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Zeitplan für die Umsetzung
  • Finanzierungsplan
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Zeitplan
  3. Finanzierungsplan
  4. Angaben zu Förderkriterien

Beschreibung

Förderbereich und Zielsetzung: Das Land Niedersachsen gewährt Zuschüsse für kommunale und gemeinnützige Projekte, die darauf abzielen, die Belange von Menschen mit Behinderungen in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken. Gefördert werden Vorhaben zum Abbau baulicher und kommunikativer Barrieren, zum Schutz vor Gewalt und zur Stärkung von Frauen und Kindern mit Behinderungen. Ebenfalls förderfähig ist der Ausbau barrierefreier Kultur-, Bildungs-, Freizeit- und Sportangebote sowie die Erarbeitung von Aktionsplänen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Förderquote beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, für Gemeinden bis zu 80 Prozent. Die maximale Zuwendung liegt bei 50.000 Euro; gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts können einen Mindestbetrag von 2.500 Euro beantragen, für Kommunen gilt ein Mindestbetrag von 5.000 Euro.

Fördervoraussetzungen und Antragsverfahren: Antragsberechtigt sind Kommunen sowie gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen in Niedersachsen. Voraussetzung für die Bewilligung ist die Durchführung des Projekts im Fördergebiet und die Einreichung des Antrags vor Projektbeginn. Dem Antrag sind eine detaillierte Projektbeschreibung, ein verbindlicher Zeitplan, ein Finanzierungsplan sowie Angaben zu den relevanten Förderkriterien beizufügen. Da es keine starren Fristen gibt, können Anträge jederzeit vor Start des Vorhabens gestellt werden. Ziel dieser fortlaufenden Fördermöglichkeit ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu verbessern, Gewaltprävention zu verankern und inklusive Strukturen auf kommunaler Ebene aufzubauen.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.