Zuschuss

Förderung von Projekten zur Inklusion und Förderaufruf „Toilette für alle“

Das Land Niedersachsen fördert gemeinnützige Projekte zur Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung für Menschen mit Behinderungen mit bis zu 80 % Anteilfinanzierung (max. 50 000 €) sowie im Rahmen des Förderaufrufs „Toilette für alle“ Festzuschüsse von 7 500 € für barrierefreie Pflegeliegen und Patientenlifter. Anträge bis 01.10.2026 möglich.

Soziales

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.12.2030
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Fördersumme: bis zu 50 000 € bzw. Festzuschuss 7 500 €
Förderquote: 80%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Projekten und Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Belange von Menschen mit Behinderungen, zum Abbau von Barrieren, zur Verbesserung der Teilhabe in Kultur, Freizeit, Sport und Alltag sowie zur Einrichtung barrierefreier „Toiletten für alle“ mit Pflegeliege und Lifter.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachausgaben
  • Investive Ausgaben für barrierefreie (Um-)Baumaßnahmen oder technische Ausstattung
  • Anschaffungs- und Einbaukosten für Pflegeliege, Patientenlifter und Windeleimer

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Ersatzbeschaffung für defekte oder veraltete Gegenstände
  • Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen
  • Ausgaben für Grunderwerb

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz und Durchführung des Projekts in Niedersachsen
  • Gemeinnützige juristische Person des Privatrechts
  • Projekt darf nicht mit öffentlichen Mitteln anderer Landesstellen gefördert sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Beschreibung des Vorhabens
  2. Zeitplan
  3. detaillierter Ausgaben- und Finanzierungsplan
  4. Nachweis gesicherter Finanzierung
  5. Angaben zu den Bewertungskriterien
  6. Antragsvordruck
  7. Grundriss des Raumes
  8. Erklärung zum Vorhabensbeginn
  9. Einverständniserklärung zur Aufnahme in digitale Karte

Bewertungskriterien

  • Entwicklung eines inklusiven Sozialraums
  • Bewusstseinsbildung für Rechte von Menschen mit Behinderungen
  • Verbesserung von Teilhabemöglichkeiten
  • Partizipation von Menschen mit und ohne Behinderung
  • Bezug zu marginalisierten Gruppen

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt gemeinnützige Organisationen bei der Umsetzung von Initiativen zur Inklusion, Partizipation und Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Gefördert werden Projekte mit bis zu 80 % Förderquote (maximal 50 000 €) für Personal-, Sach- und investive Ausgaben, etwa barrierefreie (Um-)Baumaßnahmen oder technische Ausstattungen. Innerhalb des thematischen Rahmens „Soziales, Arbeit & Soziales“ zielt die Förderung darauf ab, Barrieren abzubauen und den Zugang zu Kultur-, Freizeit- und Sportangeboten zu verbessern. Wesentliche Bewertungskriterien sind die Entwicklung eines inklusiven Sozialraums, die Bewusstseinsbildung für Rechte von Menschen mit Behinderungen, die Stärkung von Teilhabemöglichkeiten sowie die aktive Mitwirkung von Menschen mit und ohne Behinderungen. Anträge können bis zum 1. Oktober eines jeden Jahres gestellt werden, die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2030 gültig.

Ergänzend richtet sich der Förderaufruf „Toilette für alle“ gezielt an gemeinnützige Vereine, Verbände und Stiftungen in Niedersachsen, die Räume mit einer höhenverstellbaren Pflegeliege, einem Patientenlifter und einem luftdicht verschließbaren Windeleimer ausstatten möchten. Für diese maßgeschneiderte Zusatzfinanzierung wird ein Festzuschuss in Höhe von 7 500 € gewährt. Voraussetzung ist ein barrierefrei ausgestatteter Raum von mindestens 7 m² inklusive WC und Waschbecken nach DIN, in dem Menschen mit schweren oder mehrfachen Behinderungen sicher versorgt werden können. Die Umsetzung soll bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein. Mit dieser Maßnahme wird die Teilhabe von Menschen in besonders pflegeintensiven Lebenslagen im öffentlichen Raum nachhaltig gestärkt und gleichberechtigte Teilnahme am sozialen Leben gefördert.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.