Förderung von Qualitätsverbesserung in Beherbergungsbetrieben
Förderung von Investitionen ab € 25.000 in gewerblichen Beherbergungsbetrieben in Vorarlberg zur Modernisierung und Qualitätssteigerung. Anträge sind jederzeit vor Projektbeginn möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Investitionsvorhaben zur Qualitätsverbesserung in Beherbergungsbetrieben, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Um- und Zubauten
- Modernisierung von Gästezimmern und Gasträumen
- Investitionen in betriebliche Infrastruktur
- Erweiterung von Tagungs- und Kongressräumen
- Maßnahmen zur erheblichen Reduktion des Energieeinsatzes
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
- Ankauf von Fahrzeugen aller Art
- Ankauf von gebrauchten Investitionsgütern
- Anschaffung von Betriebsmitteln
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gewerblicher Beherbergungsbetrieb der Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Vorarlberg
- Betriebsstätte muss sich in Vorarlberg befinden
- Unternehmen gilt als kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne der EU-Definition
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Genaue Projekt- und Unternehmensbeschreibung
- Detaillierte Kostenaufstellung
- Kreditwirtschaftliche Stellungnahme bei Fremdfinanzierung
- Bilanzanalysen der letzten 3 Geschäftsjahre
- Betriebswirtschaftliche Rentabilitätsrechnung
- Firmenbuchauszug bzw. Gewerbeschein
Beschreibung
Die Förderung zur Qualitätsverbesserung in gewerblichen Beherbergungsbetrieben in Vorarlberg unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft bei Investitionen ab 25.000 € in Modernisierungs- und Ausbauvorhaben. Ziel ist es, durch Maßnahmen wie Um- und Zubauten, die Modernisierung von Gäste- und Gasträumen, Investitionen in Infrastruktur zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität sowie Erweiterungen von Tagungs- und Kongressbereichen die Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe nachhaltig zu steigern. Ebenso förderfähig sind energetische Sanierungen, Brandschutzmaßnahmen, behindertengerechte Anpassungen und kinderfreundliche Einrichtungen. Ausgeschlossen sind der Erwerb von Grundstücken, gebrauchten Investitionsgütern, Fahrzeugen sowie Betriebsmitteln.
Unternehmen, deren Betriebsstätte in Vorarlberg liegt und die als KMU im Sinne der EU-Definition eingestuft sind, können jederzeit vor Projektbeginn einen Zuschuss in Höhe von 10 % der förderbaren Kosten beantragen – maximal 25.000 €. Die Richtlinie gilt seit 01.07.2013 unbefristet und wird laufend umgesetzt. Voraussetzung ist eine detaillierte Projekt- und Unternehmensbeschreibung, eine Kostenaufstellung, gegebenenfalls eine kreditwirtschaftliche Stellungnahme, Bilanzanalysen der letzten drei Jahre, eine betriebswirtschaftliche Rentabilitätsrechnung sowie ein Firmenbuchauszug oder Gewerbeschein. Die Abwicklung erfolgt über das Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa), und schließt eine Prüfung mittels Endabrechnung ein. Diese kontinuierliche Finanzierungsoption stärkt die regionale Tourismusstruktur und fördert zukunftsweisende Investitionen in Vorarlberg.
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