Zuschuss

Förderung von Qualitätsverbesserungen in Gastronomiebetrieben

Unterstützt Modernisierungs- und Qualitätsverbesserungs­maßnahmen in gewerblichen Gastronomiebetrieben in Vorarlberg. Zuschuss in Höhe von 10 % der förderbaren Investitionskosten (mindestens 25.000 €, maximal 250.000 €). Gültig seit 01.07.2013, Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg
Unternehmensgröße: Kleinunternehmen
Förderquote: 10%

Förderziel

Förderung von Investitionsvorhaben zur Qualitätsverbesserung in Gastronomiebetrieben und damit Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionen zur Modernisierung und Qualitätsverbesserung
  • Behindertengerechte Maßnahmen
  • Verbesserung der Küchen- und Sanitärausstattung
  • Anlage gastronomisch genützter Außenanlagen
  • Kinderfreundliche Maßnahmen
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  • Ankauf von Fahrzeugen
  • Ankauf gebrauchter Investitionsgüter
  • Anschaffung von Betriebsmitteln

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebssitz in Vorarlberg
  • Zugehörigkeit zur Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Vorarlberg
  • Kleines Unternehmen (weniger als 50 Beschäftigte, Jahresumsatz oder Bilanzsumme ≤ 10 Mio. €)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Genaue Projekt- und Unternehmensbeschreibung
  2. Detaillierte Kostenaufstellung
  3. Kreditwirtschaftliche Stellungnahme bei Fremdfinanzierung
  4. Bilanzanalysen der letzten 3 Geschäftsjahre
  5. Betriebswirtschaftliche Rentabilitätsrechnung
  6. Firmenbuchauszug bzw. Gewerbeschein

Bewertungskriterien

  • Erfüllung der definierten Qualitätskriterien
  • Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit
  • Energieeffizienzaspekte

Beschreibung

Die Richtlinie Förderung von Qualitätsverbesserungen in Gastronomiebetrieben des Landes Vorarlberg zielt darauf ab, gewerbliche Gastronomiebetriebe nachhaltig zu modernisieren und deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Förderberechtigt sind kleine Unternehmen (unter 50 Beschäftigte, Jahresumsatz oder Bilanzsumme ≤ 10 Mio. €), die der Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Vorarlberg angehören und deren Betriebsstätte sich in Vorarlberg befindet. Voraussetzung ist, dass mindestens zwei der definierten Qualitätskriterien erreicht werden. Der einmalig gewährte Zuschuss beträgt 10 % der förderbaren Investitionskosten, mindestens 25.000 € und maximal 250.000 €, wodurch ein Höchstbetrag von 25.000 € erreicht werden kann. Anträge können laufend eingereicht werden; eine formelle Zusage erfordert die Einbringung aller Unterlagen innerhalb eines Monats nach Förderzusage.

Zu den förderfähigen Ausgaben zählen Modernisierungs- und Qualitätsverbesserungsmaßnahmen, behindertengerechte Um- und Ausbauten, Optimierungen der Küchen- und Sanitärausstattung, Anlage gastronomisch genützter Außenanlagen, kinderfreundliche Einrichtungen, Investitionen zur Energieeinsparung sowie Brandschutzmaßnahmen. Nicht unterstützt werden der Erwerb von Grundstücken, der Ankauf von Fahrzeugen, gebrauchten Investitionsgütern sowie Betriebsmitteln. Für den Förderantrag sind eine detaillierte Projekt- und Unternehmensbeschreibung, eine Kostenaufstellung, eine kreditwirtschaftliche Stellungnahme bei Fremdfinanzierung, Bilanzanalysen der letzten drei Geschäftsjahre, eine betriebswirtschaftliche Rentabilitätsrechnung sowie ein Firmenbuch- oder Gewerbeschein vorzulegen. Die Auszahlung erfolgt nach positiver Endabrechnung und Nachweis der zweckgemäßen Mittelverwendung.

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