Förderung von Qualitätsverbesserungen in Gastronomiebetrieben
Das Land Vorarlberg unterstützt Gastronomiebetriebe mit einem einmaligen Zuschuss von 8 % der förderbaren Investitionskosten für Modernisierungs- und Qualitätsverbesserungsmaßnahmen. Förderbare Investitionskosten liegen zwischen € 25.000 und € 250.000, der maximale Zuschuss beträgt € 20.000. Anträge laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Qualitätsverbesserungen und Modernisierungsmaßnahmen in Gastronomiebetrieben im Land Vorarlberg, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und Investitionen zu unterstützen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Modernisierungsmaßnahmen
- Anschaffung neuer Ausstattung zur Qualitätsverbesserung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz und Betriebsstätte im Land Vorarlberg
- Gastronomiebetrieb
- Förderbare Investitionskosten zwischen € 25.000 und € 250.000
- Vorlage einer Rechnungszusammenstellung
- Bei Kreditfinanzierung: Bestätigung der widmungsgemäßen Mittelverwendung durch das kreditgewährende Institut
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Rechnungszusammenstellung
- Bestätigung der widmungsgemäßen Verwendung durch das kreditgewährende Institut (bei Kredit)
- Leasingvertrag (bei Leasing)
- Übergabeprotokoll (bei Leasing)
Beschreibung
Förderzweck und Förderumfang
Das Land Vorarlberg unterstützt Gastronomiebetriebe mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 8 % der förderbaren Investitionskosten zur Modernisierung und Qualitätsverbesserung. Die Investitionskosten müssen zwischen € 25.000 und € 250.000 liegen, der maximale Zuschuss beträgt € 20.000 pro Projekt. Ziel dieser fördernden Maßnahme ist es, die Wettbewerbsfähigkeit regionaler Betriebe zu steigern, Innovationsvorhaben zu beflügeln und nachhaltige Investitionen in Energieeffizienz, Digitalisierung sowie erneuerbare Energien anzustoßen. Die Auszahlung erfolgt im Regelfall nach Abschluss der Maßnahmen und Einreichung der erforderlichen Belege.
Teilnahmevoraussetzungen und Antragsmodalitäten
Förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer:innen mit Sitz und Betriebsstätte im Land Vorarlberg, die im Gastronomiebereich tätig sind. Voraussetzung für die Zuschussgewährung ist die Vorlage einer detaillierten Rechnungszusammenstellung. Bei Kreditfinanzierung ist zusätzlich eine Bestätigung der widmungsgemäßen Mittelverwendung durch das finanzierende Institut vorzulegen; bei Leasingfinanzierung werden der Leasingvertrag sowie ein Übergabeprotokoll benötigt. Anträge können laufend eingereicht werden, sodass eine zeitnahe Projektumsetzung gewährleistet ist. Die Fachabteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten des Landes Vorarlberg begleitet die Antragstellung und sorgt für eine zügige Bearbeitung im Rahmen der geltenden Förderrichtlinien.
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