Förderung von Radrouten für den Alltagsverkehr
Das Land Burgenland unterstützt Gemeinden beim Ausbau und Erhalt sicherer und attraktiver Alltagsradrouten. Anträge können jederzeit eingereicht werden (ab 27.12.2019, unbefristet).
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Burgenland hat sich zum Ziel gesetzt, die Infrastruktur für den Alltagsradverkehr fit zu machen und die Anzahl der täglichen Wege mit dem Fahrrad zu verdoppeln. Diese Förderung unterstützt burgenländische Gemeinden beim Neubau, Ausbau und Erhalt von Alltagsradwegen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
- Sachkosten
- Personalaufwand
- Planungs- und Beratungshonorare
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten für Leistungen vor Antragseingang
- Winterdienst
- Grundbeistellung zum Ausbau
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Schriftliches Ansuchen
- Förderung ausschließlich für Burgenländische Gemeinden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftliches Ansuchen
- Lageplan
- Projektbeschreibung
- realistische Kostenschätzung
Beschreibung
Das Land Burgenland fördert burgenländische Gemeinden beim Neubau, Ausbau und Erhalt sicherer wie attraktiver Alltagsradrouten. Im Rahmen des „Masterplan Radfahren – Burgenland radelt“ wird angestrebt, die Anzahl der täglichen Wege mit dem Fahrrad zu verdoppeln. Als unbefristete Zuschussmaßnahme können öffentlichen Einrichtungen Anträge jederzeit – seit dem 27. Dezember 2019 – einreichen. Die Finanzierung erfolgt als verlorener Zuschuss mit einer Förderquote: 50 %, wobei die Mittel für Investitionskosten, Sach- und Personalaufwand sowie Planungs- und Beratungshonorare zur Verfügung stehen.
Gefördert werden kommunale Vorhaben zur Verbesserung der Infrastruktur im Bereich Infrastruktur & Städtebau. Voraussetzung ist ein schriftliches Ansuchen der burgenländischen Gemeinde samt Lageplan, Projektbeschreibung und realistischer Kostenschätzung. Nicht förderfähig sind Aufwendungen für Leistungen vor Antragseingang, Winterdienst sowie die Grundbeistellung von Flächen. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage bezahlter Originalrechnungen, die der Landesbaudirektion zur Prüfung vorgelegt wurden. Durch die langfristig offene Einreichfrist und die klare Förderstruktur eröffnet dieses Programm Gemeinden die Möglichkeit, den Alltagsradverkehr entscheidend zu stärken und die Lebensqualität in Stadt und Land nachhaltig zu verbessern.