Zuschuss

Förderung von Radverkehrsanlagen in Niederösterreich

Das Land Niederösterreich unterstützt Gemeinden bei der Planung und Errichtung von Radverkehrsanlagen durch finanzielle Beihilfen und unentgeltliche Arbeitsleistungen des NÖ Straßendienstes. Gültig ab 01.11.2020, Anträge jederzeit möglich.

Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.11.2020
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich
Förderquote: 60% - 70%
Projektstart ab: 01.11.2020

Förderziel

Unterstützung der Gemeinden in Niederösterreich bei der Planung und Errichtung von Radverkehrsinfrastruktur zur Verbesserung der Erreichbarkeit von Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen und Verkehrsknoten sowie zur Erhöhung des Anteils mit dem Fahrrad zurückgelegter Alltagswege.

Förderfähige Ausgaben

  • Planungskosten
  • Baukosten für Radverkehrsanlagen
  • Arbeitsleistungen des NÖ Straßendienstes

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Grundeinlöse oder Pachtkosten
  • Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Eigenleistungen des Förderwerbers

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinde oder Arbeitsgemeinschaft in Niederösterreich
  • Maßnahme ist Bestandteil des Rad-Basisnetzes oder erfüllt Kriterienkatalog der Förderschiene B
  • Planung und Ausführung gemäß gültigen RVS, ÖNORM und Eurocode
  • Eigentum oder Pachtvertrag der betroffenen Grundstücke für mindestens 40 Jahre

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag Formular A1 bzw. B1
  2. Übersichtskarte der geplanten Maßnahme
  3. Lageplan
  4. Regelprofil
  5. Tabellarische Kostenschätzung
  6. Finanzierungsvoranschlag der Gemeinde
  7. ARGE-Vertrag bei Gemeinschaftsantrag
  8. Flächenwidmungsplan-Auszug
  9. Zustimmungserklärungen der Grundeigentümer
  10. Bestätigung der RVS-Konformität
  11. Nachweis örtliche Bauaufsicht

Bewertungskriterien

  • RVS-Konformität der Planung
  • Anbindung an Rad-Basisnetz oder Erfüllung der Kriterienkataloge
  • Empfehlung des Qualitätsbeirats

Beschreibung

Das Land Niederösterreich unterstützt seit November 2020 niederösterreichische Gemeinden und Arbeitsgemeinschaften mit einem durchgängigen Zuschussprogramm beim Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur. Gefördert werden dabei sowohl Planungs- als auch Baukosten für Rad-Basisnetze und Radschnellwege sowie technische Kunstbauten wie Brücken und Unterführungen. Antragsberechtigt sind Gemeinden oder Zusammenschlüsse mehrerer Gemeinden, die gemeinsam Maßnahmen im Rahmen des festgelegten Rad-Basisnetzes oder nach Erfüllung des Kriterienkatalogs der Förderschiene B umsetzen. Voraussetzung ist die Planung und Ausführung gemäß RVS, ÖNORM und Eurocode sowie der Nachweis von Eigentum oder Pachtverträgen über 40 Jahre. Die Förderquote liegt je nach Finanzkraftkopfquote (FKKQ) der Kommune zwischen 60 % und 70 % der förderfähigen Bruttoinvestitionskosten, bei Radschnellwegen sogar bis zu 80 %. Zusätzlich erbringt der NÖ Straßendienst unentgeltliche Arbeitsleistungen, die mit der nicht rückzahlbaren Beihilfe verrechnet werden können.

Die Mittelvergabe erfolgt nach Vorliegen eines vollständigen Förderantrags inklusive Übersichts- und Lageplänen, Regelprofilen, tabellarischer Kostenschätzung und Finanzierungsvoranschlag. Ein Qualitätsbeirat beurteilt die Förderwürdigkeit, die abschließend durch das zuständige Regierungsmitglied schriftlich zugesagt wird. Die Beantragung ist fortlaufend möglich, Projekte können unmittelbar nach Förderzusage umgesetzt werden; die Abrechnung der vorfinanzierten Kosten muss innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Bauvorhabens erfolgen. Mit dieser Richtlinie wird die Radmobilität ausgebaut, die Erreichbarkeit von Arbeitsstätten, Bildungseinrichtungen und Verkehrsknoten verbessert und ein nachhaltiger Beitrag zur Verkehrssicherheit und zum Klimaschutz geleistet.

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