Zuschuss

Förderung von raumplanerischen Aktivitäten

Förderung von besonderen raumplanerischen Aktivitäten in Vorarlberg für Gemeinden und Regios mit Fokus auf nachhaltige und gemeinwohlorientierte Lösungen. Anträge können anlassbezogen jederzeit eingereicht werden.

Städtebau & Stadterneuerung Regionalförderung Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2024
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg
Fördersumme: Bis zu 10.000 € pro Vorhaben (bis zu 3.000 € für Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern)
Förderquote: 40% - 70%

Förderziel

Gefördert werden Aktivitäten der Gemeinden und Regionen in Vorarlberg, die über allgemeine Aufgabenstellungen und Anforderungen der Raumplanung hinausgehen und sich durch besondere Qualität, insbesondere im Hinblick auf nachhaltige und gemeinwohlorientierte Lösungen, auszeichnen.

Förderfähige Ausgaben

  • Honorare und Spesenersatz für beauftragte Fachkräfte und Mitwirkende
  • Kosten für begleitende Studien und wissenschaftliche Expertisen
  • Veranstaltungskosten (Informationsveranstaltungen, Klausuren, Arbeitsgruppensitzungen, Exkursionen etc.)
  • Kosten für Öffentlichkeitsarbeit (Ausstellungen, Druckwerke, Internetauftritte etc.)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Wasser-, Strom-, Heizungs-, Reinigungs- und Entsorgungskosten
  • Bürobedarfskosten
  • Portokosten
  • Finanzierungs- und Versicherungskosten
  • Kosten von Detailplanungen für Umsetzungsmaßnahmen
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Besondere raumplanerische Aktivität von übergemeindlicher, regionaler oder landesweiter Bedeutung oder im Interesse des Landes bzw. einer Gemeinde mit weniger als 3.000 Einwohnern
  • Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung werden reflektiert und nach Möglichkeit angewendet
  • Soweit möglich und zweckmäßig werden benachbarte Räume mitberücksichtigt
  • Soweit möglich und zweckmäßig werden Personen, die von der geförderten Aktivität betroffen sind, beteiligt
  • Aussagekräftige Dokumentation über die geförderte Aktivität wird erstellt und dem Förderungsgeber in elektronischer Form übermittelt

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Angebote der externen Fachkräfte, die für das Vorhaben beauftragt werden sollen

Beschreibung

Die Förderung von besonderen raumplanerischen Aktivitäten ermöglicht Gemeinden, Regios und Gemeindeverbänden in Vorarlberg, Projekte mit überregionaler, regionaler oder gemeindeübergreifender Bedeutung umzusetzen. Das Programm richtet sich an öffentliche Einrichtungen und juristische Personen mit kommunaler Beteiligung und legt einen Schwerpunkt auf nachhaltige Entwicklung und gemeinwohlorientierte Lösungen. Gefördert werden etwa Pilotprojekte zur Erprobung neuer Kooperationsstrategien, Vorabklärungen und Beteiligungskonzepte für räumliche Entwicklungsplanungen, systemische Raumanalysen oder Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung. Anträge können ganzjährig anlassbezogen beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Raumplanung und Baurecht, eingereicht werden, wodurch eine flexible Projektumsetzung sichergestellt ist.

Die Förderquote bewegt sich je nach Projektumfang zwischen 40 % und 70 % der förderfähigen Ausgaben, maximal werden 10.000 € pro Vorhaben (bzw. 3.000 € für Gemeinden unter 3.000 Einwohner:innen) gewährt. Förderfähig sind insbesondere Honorare und Spesenersatz für beauftragte Fachkräfte, Kosten für begleitende Studien und wissenschaftliche Expertisen, Veranstaltungskosten (z. B. Informationsveranstaltungen, Klausuren, Exkursionen) sowie Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit (Druckwerke, Ausstellungen, Internetauftritte). Ausgenommen sind Nebenkosten wie Wasser, Strom, Bürobedarf, Porti, Versicherungs- und Finanzierungskosten, Detailplanungen für Umsetzungsmaßnahmen sowie abziehbare Vorsteuerbeträge. Voraussetzung für die Zuwendung ist eine aussagekräftige, elektronische Dokumentation und – soweit zweckmäßig – die Einbindung Betroffener und benachbarter Räume. Angebotenes Leistungsverzeichnis externer Fachkräfte bildet die zentrale Bewerbungsgrundlage.

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