Förderung von Regenwasserzisternen
Förderung von Maßnahmen zur Speicherung und Nutzung von Regenwasser (Zisternen) im privaten Bereich mit mind. 5 m³ Speichervolumen. Anträge ab 01.01.2024 bis auf Weiteres über teilnehmende Gemeinden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen zur Speicherung und Nutzung von Regenwasser (Zisternen) im privaten Bereich mit einem Speichervolumen von mindestens fünf Kubikmetern.
Förderfähige Ausgaben
- Behälter
- Material
- Einbaukosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Umbau bestehender Anlagen
- Verteilungseinrichtungen (Pumpen, Leitungen)
- Eigenleistungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Errichtung privater Regenwasser-Zisterne mit mind. 5 m³ Speichervolumen
- Errichtung innerhalb des definierten Maßnahmengebiets (Bezirke Deutschlandsberg, Graz-Umgebung, Hartberg-Fürstenfeld, Leibnitz, Südoststeiermark, Voitsberg, Weiz)
- Einreichung über teilnehmende Gemeinden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Rechnungen
- Zahlungsbelege
- Nachweis der ordnungsgemäßen Errichtung
- Bestätigung der Gemeinde
Bewertungskriterien
- Erfüllung der Fördervoraussetzungen
- Mindestspeichervolumen von 5 m³
- Lage im festgelegten Maßnahmengebiet
Beschreibung
Der Schwerpunkt dieser Landesinitiative liegt auf Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sowie auf Energieeffizienz: Sie fördert private Maßnahmen zur Speicherung und Nutzung von Regenwasser in der Steiermark. In den Bezirken Deutschlandsberg, Graz-Umgebung, Hartberg-Fürstenfeld, Leibnitz, Südoststeiermark, Voitsberg und Weiz können private Eigentümer:innen seit dem 1. Januar 2024 unbefristet Zisternen mit einem Speichervolumen von mindestens fünf Kubikmetern errichten und somit Gartenbewässerung und andere Nutzungen unabhängig von konventionellen Trinkwasserquellen realisieren. Pro Anlage steht ein einmaliger Zuschuss von bis zu 1.000 Euro zur Verfügung; eine Förderung mehrerer Zisternen pro Antragstellenden ist nicht vorgesehen. Die Maßnahme trägt dazu bei, Wasserressourcen zu schonen, Versorgungsspitzen auszugleichen und klimatische Risiken durch Trockenperioden zu vermindern.
Gefördert werden ausschließlich Neuinstallationen der Behälter einschließlich sämtlicher Material- und Einbaukosten. Kosten für den Umbau vorhandener Anlagen, Verteiltechnik wie Pumpen oder Leitungen sowie Eigenleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Antragstellung erfolgt über die teilnehmenden Gemeinden, die den ordnungsgemäßen Aufbau bestätigen und die eingereichten Projektdaten bündeln. Entscheidende Vergabekriterien sind die Erfüllung technischer Vorgaben, das geforderte Speichervolumen von fünf Kubikmetern sowie die Lage im definierten Maßnahmengebiet. Für den Fördernachweis sind detaillierte Firmenrechnungen, Zahlungsbelege sowie eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Errichtung einzureichen. Die Pauschalförderung wird nach Unterfertigung eines Förderungsvertrages entweder über die jeweilige Gemeinde oder direkt an die Förderungswerber:innen bis Jahresende ausgezahlt. Die Antragsfrist läuft ab dem 1. Januar 2024 bis auf Weiteres und bietet nachhaltig orientierten Eigentümer:innen Planungssicherheit.