Zuschuss

Förderung von reinen Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen – Kommunale Nutzfahrzeuge der Klasse N1

Förderung von kommunalen Nutzfahrzeugen (Klasse N1) als reine Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge mit bis zu 20 % der förderfähigen Ausgaben, max. 8.000 € je Fahrzeug. Anträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis 31.12.2026 möglich.

Klimaschutz Umwelt-/Naturschutz Infrastruktur Energieeffizienz & Erneuerbare Energien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.02. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 8.000 € je Fahrzeug
Förderquote: 20%
Projektdauer: 60 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung des Erwerbs, Leasings oder der Langzeitmiete von reinen Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen der Klasse N1 für Kommunen und öffentliche Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen, um die emissionsarme Mobilität im öffentlichen Sektor voranzutreiben.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten für Kauf, Leasing oder Langzeitmiete
  • Leasingsonderzahlung
  • Neufahrzeuge und Vorführfahrzeuge
  • Zulassungskosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung vor Maßnahmebeginn
  • Keine wirtschaftliche Nutzung der Fahrzeuge
  • Standort in Nordrhein-Westfalen
  • Antragsberechtigung nach GkG NRW

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Online-Antragsformular
  2. Kostenvoranschlag/Angebot
  3. PIN-Code-Verfahren
  4. Nachweis nicht-wirtschaftlicher Nutzung
  5. Fahrzeugdaten (Hersteller, Modell, Batteriegröße)

Beschreibung

Die Förderung unterstützt öffentliche Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen beim Erwerb, Leasing oder der Langzeitmiete von reinen Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen der Klasse N1. Gemeinnützige Kommunen, Gemeindeverbände und Zweckverbände gemäß GkG NRW können bis zum 31. Dezember 2026 Anträge einreichen und erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 8.000 € je Fahrzeug. Gefördert werden Neufahrzeuge (maximal 1.000 km Laufleistung, keine Standschäden) sowie Vorführfahrzeuge (maximal 5.000 km, zwölf Monate zulässig). Voraussetzung ist eine nicht-wirtschaftliche Nutzung der Fahrzeuge, ein Antrag vor Maßnahmebeginn sowie ein Standort in Nordrhein-Westfalen. Die Projektdauer beträgt bis zu 60 Monate, die Förderung kann sowohl für Kaufkosten als auch für Leasingsonderzahlungen, Zulassungskosten und Neufahrzeuge beziehungsweise Vorführfahrzeuge beantragt werden.

Für die Antragstellung sind das Online-Antragsformular, ein Kostenvoranschlag oder Angebot, das PIN-Code-Verfahren, ein Nachweis der nicht-wirtschaftlichen Nutzung sowie detaillierte Fahrzeugdaten (Hersteller, Modell, Batteriegröße) erforderlich. Nach positiver Prüfung erteilt die Bezirksregierung Arnsberg den Zuwendungsbescheid, erst dann darf die Maßnahme beauftragt werden. Nach Abschluss der Maßnahme erfolgt der Verwendungsnachweis und der Auszahlungsantrag elektronisch. Ergänzende Nebenbestimmungen (ANBest-G) regeln u. a. Vergabeverfahren, Verwendungsnachweis und Aufbewahrungspflichten. Die Förderung leistet einen wichtigen Beitrag zur emissionsarmen Mobilität im öffentlichen Sektor und stärkt Klimaschutz, Umwelt- und Naturschutz sowie Energieeffizienz in Kommunen und öffentlichen Einrichtungen.

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