Zuschuss

Förderung von reinen Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen – Nutzfahrzeuge der Klasse N1

Förderung für Kommunen in Nordrhein-Westfalen für den Erwerb, das Leasing oder die Langzeitmiete von reinen Batterie- und Brennstoffzellenfahrzeugen der Klasse N1. Anteilfinanzierung bis 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 8.000 € pro Fahrzeug. Anträge möglich bis 30.06.2027.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
17.02. - 30.06.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: max. 8.000 € pro Fahrzeug
Förderquote: 20%
Projektdauer: 18 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung des Kaufs, Leasings oder der Langzeitmiete von reinen Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen der Klasse N1 zur Emissionsminderung und Stärkung der klimafreundlichen Mobilität kommunaler Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen.

Förderfähige Ausgaben

  • Erwerb von reinen Batterie- und Brennstoffzellenfahrzeugen der Klasse N1
  • Anzahlung im Leasing- oder Mietvertrag
  • Langzeitmiete von Fahrzeugen
  • Vorführfahrzeuge

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung vor Vorhabensbeginn
  • Nicht-wirtschaftliche Nutzung des Fahrzeugs
  • Fahrzeuge als Neu- oder Vorführfahrzeuge (max. 1.000 km bzw. 5.000 km Laufleistung)
  • Vorhaben innerhalb von Nordrhein-Westfalen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Angebot/Kostenvoranschlag
  2. Technische Daten des Fahrzeugs
  3. Elektronisch ausgefülltes Antragsformular
  4. Nachweis über nicht-wirtschaftliche Nutzung
  5. Nachweis über Zulassung und Laufleistung

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt kommunale Einrichtungsträger bei der emissionsarmen Mobilität durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zum Erwerb, Leasing oder zur Langzeitmiete reiner Batterie­elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse N1. Gefördert werden sowohl Neufahrzeuge (≤ 1.000 km Laufleistung) als auch Vorführfahrzeuge (≤ 5.000 km, max. 12 Monate zugelassen), sofern sie ausschließlich für nicht-wirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und kommunale Betriebe ohne wirtschaftliche Tätigkeit nach EU-Beihilferecht. Ziel ist die Reduktion von CO₂-Emissionen und die Stärkung einer klimafreundlichen Fahrzeugflotte in öffentlichen Diensten.

Der Zuschuss beträgt 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 8.000 € pro Fahrzeug. Zuwendungsfähig sind Anschaffungskosten, Anzahlung bei Leasing oder Mietvertrag sowie Langzeitmiete. Die Projektdauer darf 18 Monate nicht überschreiten. Voraussetzung für eine Bewilligung sind u. a. die Antragstellung vor Vorhabensbeginn, der Nachweis nicht-wirtschaftlicher Nutzung, die Zulassung der Fahrzeuge in Nordrhein-Westfalen sowie elektronisch eingereichte Unterlagen: kostengünstiges Angebot/Kostenvoranschlag, technische Daten, ausgefülltes Antragsformular, Nachweise zu Nutzung und Laufleistung. Anträge können bis zum 30.06.2027 online bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht werden. Eine digitale Antragstrecke inklusive TAN-Verfahren gewährleistet eine zügige Bearbeitung. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids dürfen verbindliche Aufträge erteilt und Fahrzeuge bestellt werden. Der Verwendungsnachweis ist nach Abschluss des Vorhabens über das Online-Portal zu übermitteln. Mit dieser Förderung leistet Nordrhein-Westfalen einen konkreten Beitrag zum kommunalen Klimaschutz und beschleunigt den Umstieg auf alternative Antriebe im öffentlichen Sektor.

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